Um die illegale Migration einzudämmen, fordert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) einen umfassenden Aktionsplan. Dieser beinhaltet Zurückweisungen an nationalen und europäischen Grenzen, eine Begrenzung des Familiennachzugs und die verstärkte Abschiebung abgelehnter Asylbewerber.
Haseloff fordert umfassendes Gesamtkonzept gegen illegale Migration
Reiner Haseloff (CDU) hat im Gespräch mit dem Handelsblatt einen detaillierten Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen Migration vorgestellt. Laut Ministerpräsident Sachsen-Anhalts brauche es „ein abgestimmtes Gesamtkonzept mit einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen“. Er schlägt dabei unter anderem vor, mehr Personen an nationalen und europäischen Grenzen zurückzuweisen, den Familiennachzug einzuschränken und die Anzahl sicherer Herkunftsstaaten zu erhöhen.
Als Teil dieses Planes fordert Haseloff auch, die Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern zu intensivieren, insbesondere nach Syrien und Afghanistan. Weiterhin plädiert er für die schnelle Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und die Senkung von Sozialleistungen.
CDU-Innenpolitiker Throm setzt auf schnell wirksame Maßnahmen
Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm äußerte sich dem Handelsblatt gegenüber ähnlich. Er fordert rasch wirksame Maßnahmen wie Zurückweisungen an den Binnengrenzen und kritisiert deutlich die Position Europas in der Asylfrage. „Deutschland darf nicht Zielland Nummer eins für Flüchtlinge aus der ganzen Welt bleiben“, so Throm.
In diesem Zusammenhang kritisiert Throm insbesondere die europäischen Gerichte, wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Vorstoß von Michael Kretschmer führt zu Debatte um Asyl-Grundrecht
Diese Forderungen stehen im Kontext eines Vorstoßes von Michael Kretschmer (CDU), dem sächsischen Ministerpräsidenten. Kretschmer hatte eine Neuausrichtung des Grundrechts auf Asyl vorgeschlagen, um die Zuwanderung einzudämmen. Throm argumentiert jedoch, dass das Problem nicht das deutsche Asyl-Grundrecht sei, sondern „die ausufernden EU-Regeln und die Auslegung durch die Gerichte“. Dabei wirft er den Gerichten vor, sie würden sich durch ihre überzogenen Entscheidungen „zum Totengräber für das Individualrecht auf Asyl“ machen und fordert, dass sie sich dessen bewusst werden müssen.
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