Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Akzeptanz des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt betont. Im Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ verwies er auf demokratische Grundsätze. Zugleich äußerte er sich zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren und der Wahl von Verfassungsrichtern.
Kein Recht auf Wiederwahl in der Demokratie
Harbarth erklärte: "Es gibt in der Demokratie kein Recht auf Wiederwahl".
AfD-Verbotsverfahren und Respekt vor Gerichtsentscheidungen
Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren betonte Harbarth, zunächst müsse die Politik über einen Antrag entscheiden. Erst danach werde das Gericht gegebenenfalls die Rechtslage prüfen. Vorfestlegungen lehnte er ab.
Der Präsident warnte vor einem möglichen Verlust des Respekts vor Gerichtsentscheidungen. Sollte die Exekutive Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eines Tages nicht mehr beachten, werde das Gericht dem "sicherlich nicht tatenlos zusehen".
Keine vorschnellen Änderungen bei Richterwahl
Mit Blick auf die Wahl der Verfassungsrichter sprach sich Harbarth gegen vorschnelle Änderungen aus. Die Richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Eine Rückkehr zum früheren Verfahren, bei dem der Richterwahlausschuss allein über die Bundestags-Kandidaten entschied, sei zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, derzeit sehe er dafür aber "keine Notwendigkeit".
Die Debatte über Kandidaten müsse sachlich und maßvoll geführt werden. Für die Zukunft wünsche er sich "Maß und Mitte".