Die Proteste gegen einen Infostand der AfD am letzten Samstag im September sorgen weiter für Aufregung. Nun stehen Vorwürfe gegen die Polizeibeamten im Raum, die mehrere Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer der nicht angemeldeten Protestaktion einleiteten.
In einer Pressemitteilung vom Presseteam der „antifaschistischen Mitmach-Kampagne“ wird Osnabrücker Polizeibeamten eine absichtlich sexistische Behandlung einer jungen Frau unterstellt.
Protestierer wollten nach Farbschmiererei vor Polizeibeamten flüchten
Zusammen mit zwei jungen Männern wurde die junge Frau noch vor Beginn der Protestaktion auf die Wache am Kollegienwall gebracht. Dies bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion die Polizeiinspektion Osnabrück, die dazu allerdings auch feststellt, dass das Trio zuvor versuchte nach einer Farbschmiererei von den Beamten zu flüchten, um sich so einer Feststellung der Personalien vor Ort zu entziehen.
Während die 26-Jährige sich anschließend widerstandslos festnehmen ließ, mussten ihre beiden männlichen Begleiter 32 und 28 Jahre) „mittels einfacher körperlicher Gewalt“ an der weiteren Flucht gehindert werden. „Allen drei Beschuldigten wurden vorübergehend Handfesseln angelegt. Anschließend wurden sie für weitere Maßnahmen zu einer nahegelegenen Dienststelle verbracht“, erläutert die Sprecherin der Polizeiinspektion Osnabrück detailliert die Anfrage unserer Redaktion.
„Aus Gründen der Eigensicherung“, so die Sprecherin der Polizei weiter, „erfolgte bei allen Personen getrennt voneinander eine gleichgeschlechtliche Durchsuchung. Bei der 26-jährigen Beschuldigten diente die Durchsuchung zudem dem Zwecke des Auffindens von Ausweisdokumenten, da sie sich (anders als die beiden männlichen Beschuldigten) nicht ausweisen konnte.“
AfD-Gegner erklären Schmiererei für strafrechtlich irrelevant und werfen Polizisten Schikane vor
Von Charly Jung, der oder die sich selbst in einer Presserklärung als „Pressesprecher*in“ der Kampagne bezeichnet, wird bereits die Schmiererei auf dem denkmalgeschützten Brunnen und dem Vorplatz als „strafrechtlich irrelevant“ bezeichnet, da dafür Kreide verwendet wurde, was von den Polizeibeamten „konsequent ignoriert“ worden sei.
Weiter heißt es, dass die vorübergehend festgenommene Frau sich auf der Wache vollständig entkleiden musste – dies den beiden männlichen Aktivisten aber erspart blieb. Jung erklärte dazu: „Die Polizeischikane ist offensichtlich sexistisch. Die Beamt*innen scheinen ganz genau zu wissen, wen sie aufgrund seiner/ihrer zugesprochenen Sozialisierung wie einschüchtern und demütigen können.“
Durchsuchung auf der Wache um Ausweisdokumente zu finden
Die Sprecherin der Polizeiinspektion Osnabrück schildert die Angelegenheit deutlich anders. Demnach gab es keine vollständige Entkleidung und die Tatverdächtige selbst soll der polizeilichen Maßnahme auch zugestimmt haben: „Aus Gründen der Eigensicherung erfolgte bei allen Personen getrennt voneinander eine gleichgeschlechtliche Durchsuchung. Bei der 26-jährigen Beschuldigten diente die Durchsuchung zudem dem Zwecke des Auffindens von Ausweisdokumenten, da sie sich (anders als die beiden männlichen Beschuldigten) nicht ausweisen konnte. Eine ganzheitliche Entkleidung der 26-Jährigen hat nicht stattgefunden. Richtig ist, dass einzelne Kleidungsstücke für eine kurze Dauer abgelegt werden mussten. Der 26-Jährigen wurden alle Maßnahmen transparent erläutert und anschließend mit ihr gemeinsam und mit ihrem ausdrücklichen Einvernehmen durchgeführt.“
Wie bei einer inzwischen wegen Verleumdung verurteilten „Aktivistin“?
Aktionspressesprecher*in Jung hält dagegen und schreibt „Man bekommt den Eindruck, dass es sich hierbei um gängige Praxis der Osnabrücker Polizei handelt. Schließlich ist das nicht der erste bekannte Fall. So wurde bereits die Klimaaktivistin Lynn 2022 Opfer dieser Willkür.“
Damit wird auf den Fall einer Aktivistin der Gruppe Extinction Rebellion (XR) verwiesen, die nach einer Protestaktion, bei der sie den Verkehr auf dem Domhof blockierte, behauptete, sie habe sich in Gegenwart zweier Polizeibeamtinnen vollständig entkleiden müssen.
Diese Behauptung brachte der Psychologiestudentin ein Verfahren am Amtsgericht Osnabrück und eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung ein.