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Hamburger Gericht kippt pauschale Bargeldgrenze für Flüchtlinge

Das Sozialgericht Hamburg hat eine vorläufige Entscheidung getroffen, die pauschale Bargeldgrenzen auf Flüchtlingsbezahlkarten kippt. Während die Einführung der Karte auf gesetzlicher Grundlage steht, ist ihre Ausgestaltung rechtlich umstritten, was zu einer Entscheidung geführt hat, welche die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung hervorhebt.

Ausgestaltung der Bezahlkarte wird kritisiert

Die Richter entschieden, dass die Umsetzung der Bezahlkarte umstritten ist und betonten die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung. Die Familie, die zuvor 110 Euro Bargeld abheben konnte, erhält nun einen Bargeldbetrag von fast 270 Euro. Gegen diese Entscheidung kann das Hamburger Amt für Migration Beschwerde einlegen.

Die Bezahlkarte missachtet die Grundrechte der Betroffenen

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl unterstützten die klagende Familie. „Die Einführung einer Bezahlkarte mit erheblichen Beschränkungen missachtet die Grundrechte der Betroffenen. Die Entscheidung aus Hamburg bestätigt, dass eine pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende nicht haltbar ist, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden“, sagte Lena Frerichs von der GFF.

Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, kritisierte, dass die Bezahlkarte für Flüchtlinge Onlineeinkäufe, Handyvertragsabschlüsse und Sportvereinsanmeldungen unmöglich mache und nicht in jedem Laden akzeptiert werde. „Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können.“

Die Entscheidung wird begrüßt

SPD und Grüne begrüßten die Entscheidung des Hamburger Sozialgerichts. „Das Gericht bestätigt die Einschätzung von uns Grünen vollumfänglich“, sagte Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag.

Audretsch kritisierte die Länderchefs, die sich auf die 50-Euro-Grenze geeinigt hatten und sagte, „Was zählt, ist die Sicherstellung des Existenzminimums – für jeden einzelnen Menschen in unserem Land.“

Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe sprach von einem „richtungsweisenden“ Beschluss, der „bundesweite Auswirkungen“ haben werde. „Regelungen, die die Grundrechte von Betroffenen verletzten, nur um migrationspolitische Ziele zu steuern, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, sagte sie.

Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger Social-Card.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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