In Hamburg will Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) eine gesetzliche Regelung zur Behandlung alleinstehender Frauen in Kinderwunschkliniken einbringen. Die Vorlage wird Hamburg bei der Justizministerkonferenz der Länder am 28. November präsentieren, so berichtet der „Spiegel“.
Fehlender Rechtsrahmen für Kinderwunschbehandlungen
Für Singlefrauen besteht bereits die Möglichkeit, sich einer Kinderwunschbehandlung zu unterziehen. Allerdings gibt es bislang keine speziellen Gesetze, die diesen Bereich regeln. Einige Kliniken verlangen von den Frauen, sogenannte Garantiepersonen festzulegen, um später keine Ansprüche an die Klinik stellen zu können. Diese Personen müssen sich vor Behandlungsbeginn vertraglich verpflichten, für Unterhalt und teilweise Versorgung des Kindes aufzukommen, sollte die Mutter ausfallen.
Position von Anna Gallina
Anna Gallina erklärte, dass es für die Forderung nach solchen Garantiepersonen keine rechtliche Grundlage gebe. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Garantien benötigt werden, liege momentan allein bei der Ärzteschaft. „Das ist problematisch – im Hinblick sowohl auf die persönliche Selbstbestimmung der alleinstehenden Frauen als auch auf die Situation der Garantiepersonen“, so Gallina. Sie warnt zudem vor einer erheblichen Diskriminierungsgefahr aufgrund des fehlenden rechtlichen Rahmens.
Initiative für bundesweite Regelungen
In der Initiative, die Hamburg bei der Justizministerkonferenz der Länder einbringt, fordert die Stadt bundesweit einheitliche Regelungen zur Behandlung von Singlefrauen in Kinderwunschkliniken. Damit soll eine gerechtere und auf rechtlichen Grundlagen basierende Behandlung dieser Frauen gewährleistet werden.
✨ durch KI bearbeitet, .