Thomas Haldenwang, der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, übt Kritik an einem Stillstand in der Gesetzgebung zur inneren Sicherheit und stellt seine Pläne für die Bundestagskandidatur vor. Er sieht die Notwendigkeit eines Rechtsrahmens, der den Sicherheitsbehörden erlaubt, sich den neuen Herausforderungen der Zeit zu stellen.
Haldenwang fordert modernisierte Befugnisse für Sicherheitsbehörden
Der Ex-Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang positioniert sich innenpolitisch für seine geplante Bundestagskandidatur und kritisiert einen Stillstand in der Gesetzgebung zur inneren Sicherheit. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ sagte er: „Wir leben in der Zeitenwende, wir brauchen starke Sicherheitsbehörden und starke Nachrichtendienste. In dieser Zeit müssen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf neue Grundlagen gestellt werden. Doch da gab es in der Zeit der Ampel-Koalition einen Stillstand, konkrete Vorhaben wurden nicht zu Ende gebracht.“
Notwendigkeit der Biometrischen Gesichtserkennung und Kommunikationsüberwachung
Haldenwang sieht die Notwendigkeit, sowohl der Polizei als auch den Nachrichtendiensten, bessere Möglichkeiten zur Anwendung Künstlicher Intelligenz im Kampf gegen Extremismus, Terrorismus und Kriminalität zu eröffnen. Er nannte dabei speziell das Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, welches unter anderen die biometrische Gesichtserkennung vorsah. „Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung im Bundesrat durchgekommen wäre, um die biometrische Gesichtserkennung möglich zu machen“, äußerte er mit Blick auf die Gesetzesinitiative aus dem „Sicherheitspaket“, welche am 18. Oktober in der unionsgeführten Bundesländern im Bundesrat gestoppt wurde.
Erweiterung der Befugnisse und strengere Kontrolle
Der ehemalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz sieht zudem den Bedarf an weiteren Gesetzesinitiativen, wie die zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen und forensische Systemkopien zur besseren Aufklärung von Cyberangriffen. Außerdem sprach er sich für eine Erweiterung der Kommunikationsüberwachung und der automatisierten Datenanalyse aus. „All das immer unter der Bedingung, dass ein schwerwiegender Vorwurf im Raum stehen muss, und das Ganze einer unabhängigen Kontrolle unterliegt“, unterstrich Haldenwang.
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