Eine Frage kann auch geschickt einen Vorwurf verpacken und dafür sorgen, dass eine bislang sorgsam vermiedene Diskussion doch noch in Gang gerät. Die BOB-Fraktion stellt zur Ratssitzung am Dienstag eine Anfrage, die mehr beinhaltet als nur die naheliegende Antwort („der Bürger und Steuerzahler“).
Zu einer öffentlichen Diskussion wird es vermutlich nicht kommen, es sei denn, der Antragsteller, der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) beantragt eine Aussprache zu ihrer am 28. Februar eingereichten Anfrage an die Verwaltung.
Aber auch so dürften sich einige Mitglieder der Regenbogenkoalition aus Linkspartei, Grünen, SPD, UWG, Piraten und FDP unangenehm daran erinnert fühlen, welche finanziellen Folgen der nach der letzten Neumarktsperrung verfügte und von der Verwaltung umgesetzte Aktionismus hatte.
Spezialfarbe als Kostentreiber
Statt den Ausgang einer am Verwaltungsgericht anhängigen Klage gegen die Neumarktsperrung abzuwarten, wurde die vorübergehend geänderte Verkehrsführung nicht mit einer schnell wieder ablösbaren Baustellenmarkierung (gelbe Klebestreifen) gekennzeichnet, sondern mit einer potentiell Jahrzehnte haltbaren Spezialfarbe, die sowohl beim Aufbringen, wie auch bei der ungeplanten Entfernung wenige Wochen später, mehrere Zehntausend Euro an Kosten verursachte (HASEPOST berichtete).
Dass mit einer gerichtlichen Verfügung gegen die aus ideologischen Gründen verfügte Sperrung zu rechnen war, daran erinnert die BOB-Fraktion gleich in der Begründung ihrer Anfrage: „Bereits zweimal wurde der Neumarkt für den Individualverkehr gesperrt und musste anschließend aufgrund gerichtlicher bzw. fachaufsichtlicher Entscheidungen wieder freigegeben werden (Baustellenbedingte Sperrung des Neumarkts in 2016 und Beschluss über die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Neumarktsperrung in 2017).“
Kosten für den Steuerzahler: Mehr als 44.000 Euro
Und weiter heißt es: „Trotz anhängigen Klageverfahren wurde die sofortige Vollziehung der Neumarktsperrung im Verwaltungsausschuss und im Rat beschlossen: Laut Mitteilung der Verwaltung sind alleine durch diesen Beschluss Kosten in Höhe von ca. 44.000 Euro entstanden, die vermeidbar gewesen wären. Hinzu kommen indirekte Kosten wie z.B. die Nachkalkulation des Luftreinhalteplans bei geschlossenem/geöffnetem Neumarkt, so dass von einem Schaden von weit über 50.000€ ausgegangen werden muss.“
Der Bund Osnabrücker Bürger fragt die Verwaltung:
- Welche haftungsrechtlichen Bestimmungen gelten für Mitarbeiter der Stadt Osnabrück und für ehrenamtliche Ratsmitglieder?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, die entstandenen und vermeidbaren Kosten im Rahmen einer persönlichen Haftung der handelnden Amtsträger wenigstens zum Teil zurück zu erhalten?
- Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die entstandenen, vermeidbaren Ausgaben erstattet zu bekommen?
Wir sind gespannt auf die Antworten, ob es dazu noch eine öffentliche Aussprache geben wird und werden zeitnah berichten.