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Haftbedingungen von mutmaßlicher Ex-RAF-Terroristin kritisiert in Vechta

In der Justizvollzugsanstalt Vechta gibt es Kritik an den Haftbedingungen der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Ihr Anwalt, Lukas Theune, bemängelt insbesondere die permanente Videoüberwachung und die nahezu vollständige Isolation seiner Mandantin.

Videoüberwachung und Isolation

Der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune kritisiert die Haftbedingungen seiner Mandantin Daniela Klette. Im Gespräch mit dem “Tagesspiegel” erklärte er, dass Klette fast rund um die Uhr videoüberwacht und nahezu komplett isoliert sei. Des Weiteren seien seiner Mandantin vorab von der Justiz genehmigte Bücher und Zeitungen nicht zugestellt worden.

Kritik an den Haftbedingungen

Theune kritisierte weiter, dass seiner Mandantin selbst der Zugang zu Kugelschreibern verwehrt wurde. Diese Maßnahmen seien nicht vom Untersuchungsrichter angeordnet worden, sondern auf Betreiben der Haftanstalt selbst erfolgt, so Theune gegenüber dem “Tagesspiegel”.

Justizkreise verteidigen Videoüberwachung

Aus Justizkreisen kam am Freitag die Reaktion, dass die Videoüberwachung aus Gründen der Suizidprävention sinnvoll sein könne. Diese Maßnahme betrachte man insbesondere vor dem Hintergrund von Suiziden früherer RAF-Gefangener. Theune hielt dem entgegen, dass dies eine vorgeschobene Behauptung sei, da seine Mandantin nicht suizidgefährdet sei.

Lockerung bei Besuchsbeschränkungen

Zu den restriktiven Maßnahmen hatte auch gezählt, dass Theune seinen Laptop nicht zu Besuchen bei seiner Mandantin mitnehmen durfte. Diese Anordnung wurde allerdings inzwischen aufgehoben. Auch hierzu äußerte sich Theune im “Tagesspiegel”: “Zunächst werden wir juristisch die Haftbedingungen angreifen”.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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