Die Zahl der registrierten Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland hat laut Recherchen der „Welt“ bei den Innenministerien und Landeskriminalämtern einen Anstieg von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 255.000 verzeichnet. Die Zahlen beinhalten Partner, Ex-Partner und Familienangehörige als Täter, wobei zwei Drittel der Opfer Frauen sind und häusliche Gewalt sowohl Partnerschafts- als auch innerfamiliäre Gewalt einschließt.
Häusliche Gewalt nimmt zu
Nach Abfragen der „Welt“ bei den Innenministerien und Landeskriminalämtern, wurden 2023 insgesamt über 255.000 Opfer häuslicher Gewalt von der Polizei registriert, ein Anstieg von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Alarmierend ist, dass viele Opfer aus Angst keine Anzeige erstatten, was auf eine hohe Dunkelziffer hinweist.
Neues Lagebild zur häuslichen Gewalt
Das Lagebild zur häuslichen Gewalt für 2023 wurde am Donnerstag von den Ministerinnen Nancy Faeser (SPD, Innen) und Lisa Paus (Grüne, Familie) gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) vorgestellt. Es dokumentiert einen Anstieg der Opferzahlen in allen Bundesländern. Neben schweren Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung umfassen die meisten häuslichen Gewalttaten Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Stalking.
Statistiken im Ländervergleich
Bremen/Bremerhaven verzeichnete mit einem Anstieg von 34,6 Prozent den höchsten Zuwachs an Opfern häuslicher Gewalt, gefolgt von Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg. Am unteren Ende der Statistik liegen Thüringen, das Saarland und Rheinland-Pfalz.
Reaktionen aus der Gesellschaft
Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, betont gegenüber der „Welt“, häusliche Gewalt treffe Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten und habe viele Gesichter. Sie sieht in hohen Mietkosten und einem knappen Wohnungsmarkt weitere Faktoren, die häusliche Gewalt „verfestigen“.
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik bei der Diakonie, bezeichnet den Anstieg der häuslichen Gewalt als „erschreckend, kommt aber nicht unerwartet“ und fordert ein „Gewalthilfegesetz“, das betroffenen Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantiert. Derzeit sei der Gewaltschutz eine freiwillige Leistung der Kommunen, und Opfer müssten teilweise hohe Eigenanteile für den Aufenthalt in einem Frauenhaus zahlen.
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