Die Bundesregierung plant, Geldautomatensprengungen härter zu bestrafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung diverser Gesetze wurde vom Innen- und Justizministerium vorgelegt.
Strengere Strafen und effektive Präventionsmaßnahmen gefordert
Nancy Faeser (SPD), Innenministerin, macht deutlich: „Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun. Diese Taten müssen daher strenger geahndet werden können.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, Geldautomatensprengungen mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens fünf Jahren bis zu 15 Jahren zu ahnden.
Erweiterte Befugnisse für Ermittlungsbehörden
Aber nicht nur schärfere Strafen sind Teil des Gesetzentwurfs. Auch erweiterte Befugnisse für Ermittlungsbehörden sind vorgesehen: „Außerdem müssen die Ermittlungsbehörden auch Telekommunikationsüberwachung einsetzen können“, fordert Faeser.
Verantwortung der Kreditwirtschaft
Zugleich unterstreicht Faeser die Verantwortung der Kreditwirtschaft: „Zugleich brauchen wir weiterhin effektive und flächendeckende Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Nebel-, Einfärbe- und Klebesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten. Die Kreditwirtschaft bleibe in der Verantwortung, diese Maßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen.“
Änderung des Strafgesetzbuches
Marco Buschmann (FDP), Justizminister, betont ebenfalls die Gefahr durch Geldautomatensprengungen: „Wenn kriminelle Diebesbanden durch das Land ziehen und Geldautomaten sprengen, ist das extrem gefährliche Kriminalität.“ Er sieht daher die Notwendigkeit einer Anpassung des Strafgesetzbuches: „Um dies auch im Strafgesetzbuch entsprechend abzubilden, wollen wir den Strafrahmen dieser Gefahr entsprechend anpassen: Geldautomatensprengungen sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Diese Verschärfung gibt die richtige Antwort auf die anhaltenden Taten in diesem Bereich.“
Der Gesetzentwurf wird nun Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
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