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Härtefallfonds: Über 150.000 Anträge – Antragsfrist verlängert

Die Bundesregierung hat bereits über 150.000 Anträge für ihren Härtefallfonds erhalten, der mit ursprünglicher Antragsfrist zum 30. September festgelegt wurde. Die meisten Anträge stammen von ehemaligen Spätaussiedlern, gefolgt von ehemaligen jüdischen Kontingentflüchtlingen und einer Gruppe von DDR-Rentnern.

Zahlen und Fakten

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind bislang 151.117 Anträge eingegangen. Die größte Gruppe bildet mit 84.281 Anträgen die ehemaligen Spätaussiedler. Es folgen mit 50.686 Anträgen die ehemaligen jüdischen Kontingentflüchtlinge aus der früheren Sowjetunion, wie das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” berichtet. Nur 16.009 Anträge stammten von der Gruppe solcher DDR-Rentner, deren Ansprüche nicht in die bundesdeutsche Rentenversicherung übernommen wurden.

Bedeutung des Härtefallfonds

Die Ampel-Koalition hatte den Härtefallfonds Anfang des Jahres aufgelegt und 500 Millionen Euro eingeplant, um Härten im Alter abzufedern. Viele frühere Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge, die ihr Arbeitsleben in der Sowjetunion verbrachten, fielen in Deutschland in Sozialhilfe und Grundsicherung.

Spezielle Probleme bei DDR-Rentnern

Anders gelagert war der Fall bei den DDR-Renten: Hier wurden bestimmte Zusatzrenten etwa für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post, professionelle Balletttänzer sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen nicht in die Rentenversicherung übernommen.

Höhe der Auszahlungen und Fristverlängerung

Von dem Fonds werden einmalig 2.500 Euro ausgezahlt, einige Bundesländer haben den Betrag verdoppelt und zahlen 5.000 Euro aus. Die Antragsfrist sollte ursprünglich zum 30. September enden, jedoch wurde sie aufgrund der geringen Antragszahl aus der Gruppe der anspruchsberechtigten Ost-Rentner nun einmalig bis zum 31. Januar 2024 verlängert.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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