Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) plant eine Gesetzesänderung, die es regionalen Planungsträgern ermöglichen soll, die Zulässigkeit von Windkraftprojekten zu verneinen, wenn sie außerhalb bestimmter Windenergiegebiete liegen. Diese Regelung, abgestimmt mit dem Bauministerium von Klara Geywitz (SPD), wird von der SPD derzeit jedoch noch blockiert.
Geplante Änderungen und Reaktionen
Nach der aktuellen Gesetzeslage haben Windräder im Außenbereich Vorrang vor anderen baulichen Anlagen und sind in der Regel zulässig. Die von Robert Habeck geplanten Anpassungen könnten den Ausbau der Windkraft erheblich einschränken, indem sie regionalen Behörden mehr Entscheidungsfreiheit geben. Ursprünglich sollte das Bundeskabinett die Änderungen am Mittwoch beschließen, doch die SPD zog den Punkt von der Tagesordnung zurück.
Das Wirtschaftsministerium weist jedoch Vorwürfe zurück, den Ausbau der Windenergie einschränken zu wollen. „Keinesfalls beabsichtigt die Bundesregierung, den Windkraftausbau zu verlangsamen“, erklärte ein Sprecher Habecks auf Anfrage. Der zügige Ausbau bleibe ein Kernanliegen des Ministeriums und stehe im Zentrum der laufenden Beratungen, so der Sprecher weiter in dem Fachnewsletter „Background Energie und Klima“ des „Tagesspiegels“.
Der Einfluss von Friedrich Merz
Das Vorhaben von Robert Habeck kommt einer Bitte des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) nach. In der Branche werden die Pläne als „Lex Sauerland“ bezeichnet, da der Hochsauerlandkreis, Merz’ Bundestagswahlkreis, auf derartige Einschränkungen drängt. Ein Urteil des OVG Münster vom 26. September, welches die Regionalplanung für Windkraft in NRW aufgehoben hatte, verstärkte Merz’ Druck. Unmittelbar danach habe er Habeck „in bestimmtem Ton“ um eine schnelle bundesgesetzliche Regelung gebeten, um den Windenergie-Ausbau gezielt zu kanalisieren.
Friedrich Merz erklärte Ende November auf einer Wahlkampfveranstaltung, dass Habeck ihm zugesichert habe, innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Textentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Baugesetzbuches vorzulegen. „Wir warten auf diesen Textentwurf seit über zwei Monaten. Jetzt wird die Zeit ziemlich eng“, so Merz. Er betont, dass die Änderungen in den zwei verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages beschlossen werden müssen, weil es sonst für die Planer in Land und Kreis zu spät sei.
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