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Startseite Deutschland & die WeltHabeck verteidigt rechtliches Vorgehen gegen Online-Beleidigungen
Deutschland & die Welt

Habeck verteidigt rechtliches Vorgehen gegen Online-Beleidigungen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. November 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. November 2024
Robert Habeck (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister und Grünen-Kanzlerkandidat, verteidigt sein rechtliches Vorgehen gegen Beleidigungen im Internet. Er sieht sich mit Begriffen wie „Dreckspack“ und „Missgeburt“ konfrontiert und betont, dass solche Entgleisungen keine Normalität seien und auch nicht als solche akzeptiert werden dürfen.

Bundeswirtschaftsminister Habeck stellt klar: Beleidigungen und Drohungen sind keine Normalität

Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister und Kanzlerkandidat der Grünen, hat in einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ seine rechtlichen Schritte gegen Beleidigungen und Drohungen im Internet verteidigt. „Klar muss ich als Politiker Kritik und Zorn aushalten. Aber die immer stärkere Entgrenzung will ich nicht akzeptieren“, sagte Habeck.

Heftige Beleidigungen und Drohungen im Internet

Er beklagte sich über die zunehmende Art der Angriffe im Netz. Begriffe wie „Dreckspack“, „Missgeburt“, „an die Wand stellen“ und Adolf-Hitler-Vergleiche, aber auch Drohungen an seine Familie seien Teil dessen, was er aushalten müsse. Habeck gab zu, dass es Worte gibt, über die man streiten könne, jedoch sei es falsch, diese Verrohung als Normalität anzusehen.

Nicht nur Politiker, sondern auch Ehrenamtliche betroffen

Der Bundeswirtschaftsminister verwies darauf, dass nicht nur Politiker, sondern auch Ehrenamtliche Beleidigungen und Hass im Netz ausgesetzt seien. „Das ist schlecht für unsere Demokratie“, so Habeck. Er hatte einen Strafantrag gegen einen Mann aus Bayern gestellt, der ihn als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.

Zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg, die bei dem Mann eine Hausdurchsuchung vorgenommen hatte, äußerte sich Habeck: „Wir leben in einem Rechtstaat, in dem Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in eigener Verantwortung entscheiden. Sie entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Hausdurchsuchung für verhältnismäßig halten oder nicht.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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