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Habeck verteidigt Anzeige nach Beleidigung und Durchsuchung

Robert Habeck (Grünen), Kanzlerkandidat der Grünen, verteidigte seine Anzeige gegen einen Mann, der ihn im Internet beleidigt haben soll. Habeck gab an, aufgrund der hohen Anzahl an Beleidigungen und Bedrohungen, die er zu Beginn der Legislaturperiode erhalten habe, konsequent rechtliche Schritte einzuleiten. Der Vorfall löste eine Wohnungsdurchsuchung und die Beschlagnahme eines Endgeräts des Beschuldigten aus.

Hintergrund des Falls

Robert Habeck erklärte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio, er habe sich entschieden, Beleidigungen und Bedrohungen zur Anzeige zu bringen, “da es sehr viele” seien. Die Fälle würden über Agenturen gefiltert und in diesem speziellen Fall sei der Hinweis von der bayerischen Polizei gekommen.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte, dass einem 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge vorgeworfen wird, Habeck im Frühjahr oder Sommer über das Internet beleidigt zu haben. Aufgrund dieser Vorwürfe wurde beim Beschuldigten eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt.

Die Beleidigung und ihre Konsequenzen

Der Mann soll auf der Internetplattform “X” eine Bilddatei hochgeladen haben, das den Bundeswirtschaftsminister mit dem Schriftzug “Schwachkopf Professional”, angelehnt an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf, zeigt. Habeck erklärte, dass “Schwachkopf” zwar nicht die schwerwiegendste Beleidigung sei, die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft und die Beschlagnahme des Laptops jedoch nicht ausschließlich aufgrund seiner Anzeige erfolgt seien. “Denn in der Erklärung der Polizei war ja von rassistischen Hintergründen die Rede oder antisemitischen Hintergründen die Rede. Deswegen denke ich, dass das zwar die gleiche Person ist, aber diese Anzeige nur Auslöser war.”

Weitere Vorwürfe und Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft ergänzte, dass die Durchsuchung auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses stattfand und ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt wurde. Es besteht der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Der Beschuldigte soll außerdem eine Bilddatei hochgeladen haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat “Deutsche kauft nicht bei Juden” und u.a. der Zusatztext “Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!” zu sehen ist.

Die Wohnungsdurchsuchung fand im Kontext eines bundesweiten Aktionstags gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet statt. Die weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten werden von der Kriminalpolizei Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Bamberg geführt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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