Der Linken-Politiker Gregor Gysi erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht einen Teil der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition ablehnen wird. Er kritisiert insbesondere die Abschaffung der Grundmandatsklausel und der Überhangmandate, die seiner Ansicht nach eine Reduzierung von Demokratie darstellen.
Gysis Prognose zur Wahlrechtsreform
Gregor Gysi (Die Linke) äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht Teile der Wahlrechtsreform kippen wird. „In der jetzigen Form versucht die Ampel, das Wahlrecht so zu ändern, dass zwei Oppositionsparteien nach Hause geschickt werden – die CSU und die Linke“, sagte er. Weiter fügte er hinzu: „Ich glaube nicht, dass das Gericht das durchgehen lässt.“ Seiner Meinung nach könnten die Richter zwei Korrekturmöglichkeiten anbieten: „Entweder eine Senkung der Fünf-Prozent-Hürde auf drei oder vier Prozent oder die Wiedereinführung der Grundmandatsklausel.“
Die Grundmandatsklausel und Überhangmandate in der Kritik
Die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die der Linken 2021 den Einzug in den Bundestag sicherte, und der Überhangmandate sind zentrale Bestandteile der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Gysi kritisiert diese Änderungen scharf: „Wer mit relativer Mehrheit gewählt wird, bekommt das Mandat, egal ob die Partei fünf Prozent hat oder nicht“, sagte er. „Wenn das nicht mehr gilt, ist das ein Sündenfall und eine Reduzierung von Demokratie.“
Grüne sehen Spielraum für Änderungen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für diesen Dienstag erwartet. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen,, sieht ausreichend Zeit für eventuell notwendige Änderungen. „Wenn das Gericht dem Bundestag den Auftrag gibt, die Reform anzupassen, sind wir dazu rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl in der Lage, auch wenn nicht viel Zeit bleibt“, sagte er den Funke-Zeitungen. Er öffnete auch die Tür für eine Mitwirkung der Union: „Wenn die Union sich dann beteiligen möchte, stehen wir dem nicht im Weg.“
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