Es passieren jeden Tag viele schlimme Dinge – aber auch viele gute. Leider schaffen es die schönen Nachrichten viel zu selten in die Presse. Das wird sich jetzt ändern, denn die HASEPOST berichtet nach Möglichkeit jeden Tag über mindestens eine „Gute Nachricht“ aus der Region und aller Welt.
Nicht alle Familien können sich einen gemeinsamen Urlaub leisten. Deshalb fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen. Anträge dafür können ab sofort bei der Caritas gestellt werden.
„Familienurlaub, das bedeutet eine gemeinsame Auszeit, gemeinsame Erlebnisse außerhalb des Alltags. Diese Erfahrungen wirken sich nicht nur positiv auf den familiären Zusammenhalt, sondern auch auf die Gesundheit aus“, erklärt Barbara Zerhusen vom Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück.
Bezuschusst werden können Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten – etwa Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
7 bis 14 Tage für Familien
Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen sind besonders attraktiv, da es dafür einen deutlich höheren Zuschuss gibt. Zudem haben Familienferienstätten häufig ein besonderes Programm für Kinder.
Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31. März bei den örtlichen Beratungsstellen der Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen gibt es hier, ebenso eine Liste mit Familienferienstätten. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Barbara Zerhusen von der Caritas-Beratungsstelle Bersenbrück (Telefon 05439/ 9423 41 oder per Mail).