„Ein wichtiges Zeichen für unsere Aktiven vor Ort, die seit Monaten auf Klarheit warten“, begrüßt der Georgsmarienhütter Landtagsabgeordnete Jonas Pohlmann (CDU) den Entschluss der rot-grünen Landesregierung, die Wasserentnahmegebühr für Sportvereine bei der Bewässerung ihrer Sportplätze zu reduzieren.
Mehrbelastung der Vereine abgewendet
Bereits 2023 hatte seine Fraktion im Niedersächsischen Landtag gefordert, Sportvereine bei der Neuregelung des Wassergesetzes zu entlasten. Diese sah vor, dass Sportvereine nach Paragraf 22 bei der Beregnung ihrer Flächen nicht länger einen ermäßigten Satz, sondern die volle Entnahmegebühr zu zahlen haben. Vorher fielen viele Vereine unter die Bagatellgrenze von 280 Euro, wodurch sie von der Gebühr befreit waren. Mit der neuen Regelung würden sich die Kosten mehr als verzehnfachen, von ein paar hundert auf mehrere tausend Euro. Eine enorme finanzielle Belastung, die die meisten Vereine so nicht hätten stemmen können.
Freude bei Pohlmann
Für die Landesregierung hatte die Novelle das Ziel, die „Anreizwirkung der Umweltabgabe aufrechtzuerhalten, um die wichtige Ressource Wasser sparsam zu verwenden“. Die Bewässerung der Sportplätze erfolgt allerdings in der Regel unabhängig von den Entnahmegebühren. „Ein Ausbleiben hätte noch höhere Kosten und betonharte unbespielbare Plätze zur Folge“, erklärt Pohlmann. „Ich bin froh, dass die Landesregierung unsere Forderung jetzt aufnimmt, unsere Vereine nicht im Regen stehen lässt und sie von einer unverhältnismäßigen Belastung befreit. Damit bleibt unseren Vereinen wieder mehr Spielraum, Mittel für den gemeinsamen Sport und das Vereinsleben einzusetzen.“