HASEPOST
 
HASEPOST

Gute Nachricht des Tages: Süße Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Bei der Bäckerei Wellmann gingen viele „Ukrainer“ mit einer blau-gelben Glasur über die Ladentheke. / Foto: Bäckerei Wellmann

Es passieren jeden Tag viele schlimme Dinge – aber auch viele gute. Leider schaffen es die schönen Nachrichten viel zu selten in die Presse. Das wird sich jetzt ändern, denn die HASEPOST berichtet nach Möglichkeit jeden Tag über mindestens eine „Gute Nachricht“ aus der Region und aller Welt.

In den vergangenen Wochen hat die Osnabrücker Bäckerei-Kette Wellmann Spenden-Berliner verkauft. Ein Euro jedes verkauften Gebäckstücks mit einer blau-gelben Glasur wanderte in einen Spendentopf für Geflüchtete aus der Ukraine. 8.000 Euro kamen so zusammen.

Das Geld kommt dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück zugute. „Ein herzliches Dankeschön an die Bäckerei Wellmann für diese tolle Aktion“, sagt Monika Schnellhammer, Geschäftsführerin des Caritasverbandes Osnabrück. „In den vergangenen Wochen haben wir rund 1.000 Geflüchtete aus der Ukraine in unserer Beratungsstelle unterstützt. Um eine gute Beratung der vielen Hilfesuchenden weiterhin zu ermöglichen, sind wir auf Unterstützung angewiesen“, betont Schnellhammer.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion