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Gute Nachricht des Tages: Landkreis Osnabrück wirbt für bewusste Handynutzung in Familien

Ein kurzes Klingelgeräusch – und der Blick richtet sich auf das Smartphone. Digitale Medien sind allgegenwärtig. Doch gerade Kinder benötigen in den ersten Lebensjahren die ungeteilte Aufmerksamkeit ihrer Eltern. Der Landkreis Osnabrück hat sich bereits 2019 der bundesweiten Kampagne „Heute schon mit Ihrem Kind gesprochen?“ angeschlossen. Einmal im Jahr hängt das Banner am Kreishaus, um für eine bewusste Handynutzung im familiären Umfeld zu sensibilisieren.

Interaktion zwischen Kleinkindern und Eltern spielt entscheidende Rolle

Neben allen äußerst praktischen Funktionen und Möglichkeiten der Smartphones lässt sich beobachten, dass das Smartphone den persönlichen Kontakt zueinander verändert: Wie oft schaut jeder Mensch während einer Verabredung auf sein Handy, nur um sich zu vergewissern, dass er nichts Wichtiges verpasst? Das merken schon kleine Kinder. Doch gerade die benötigen insbesondere den Blickkontakt ihrer Eltern, um so Sicherheit zu erfahren. Die Interaktion zwischen Kleinkindern und ihren Eltern spielt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung und Förderung des Kindes.

Emotionale, kognitive und soziale Entwicklung unterstützen

Durch regelmäßigen Austausch, liebevolle Zuwendung und positive Interaktionen können Eltern die Bindung zu ihren Kindern stärken und deren emotionale, kognitive und soziale Entwicklung unterstützen. „Die Jugendhilfe sieht die Eltern-Kind-Beziehung als grundlegend für ein gesundes Aufwachsen und setzt sich dafür ein, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und sie bei der Gestaltung einer positiven Beziehung zu ihren Kindern zu unterstützen“, sagt Jörg Röls, Leiter des Fachdienstes Jugend des Landkreises Osnabrück.

Medien sollen nicht komplett verbannt werden – vielmehr geht es um die Dosierung und um gut gewählte Inhalte. Eltern haben hier einerseits eine Vorbildfunktion. Andererseits müssen sie die Bildschirmzeit und -aktivitäten ihrer Kinder begrenzen und begleiten. Für die Kleinsten gilt: Bildschirmfrei unter drei.


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