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Gute Nachricht des Tages: Hauptzollamt Osnabrück zieht positive Bilanz für 2019

Es passieren jeden Tag viele schlimme Dinge – aber auch viele gute. Leider schaffen es die schönen Nachrichten viel zu selten in die Presse. Das wird sich jetzt ändern, denn die HASEPOST berichtet nach Möglichkeit jeden Tag über mindestens eine „Gute Nachricht“ aus der Region und aller Welt.

861,8 Millionen Euro Steuereinnahmen, 68 Millionen Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen und 98,7 Kilogramm Rauschgift beschlagnahmt: Das Hauptzollamt Osnabrück zieht für das Jahr 2019 eine durchweg positive Bilanz.

Mit der Jahresbilanz 2019 legt das Hauptzollamt Osnabrück wieder ein beeindruckendes Zeugnis seiner Leistungsfähigkeit vor. Nicht nur bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit haben die Beschäftigten mehr veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensteile festgestellt, sondern auch eine Rekordmenge von Waren abgefertigt. Der Osnabrücker Zoll scheint gut aufgestellt zu sein. Nach den nun vorliegenden Zahlen zeigt sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas Möller, zusammen mit seinen 486 Mitarbeitern sehr zufrieden. Herausfordernd ist nach seinen Worten die Corona-Krise. Das Hauptzollamt arbeitet mit Hochdruck daran, Unternehmen unbürokratisch zu unterstützen und in der Zollabfertigung die für die Firmen so wichtige Lieferkette zuverlässig zu unterstützen.

Fast 100 Kilogramm Rauschgift sichergestellt

Das Hauptzollamt Osnabrück erhob im vergangenen Jahr mehr als 861,8 Millionen Euro an Zöllen, Verbrauchsteuern und sonstigen Steuern. Zahlungsrückstände von über 68 Millionen Euro wurden eingezogen. Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurde ein Gesamtschaden von 14,1 Millionen Euro ermittelt. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts in Schüttorf stellte bei Kontrollen mehr als 98 Kilogramm Rauschgift sicher.

Auch Waffen wurden sichergestellt

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist eine wichtige Aufgabe der Zöllner im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür sind die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege, die mobile Kontrollen im Bezirk durchführen. Im vergangenen Jahr führten die Beamten rund 13.970 Personen- und Warenkontrollen durch. Insgesamt kam es zu rund 1.180 Beanstandungen mit 468 eingeleiteten Strafverfahren und 17 Festnahmen. Die Zöllner beschlagnahmten rund 79.500 Ecstasy-Tabletten, 26 Kilogramm Marihuana, 22 Kilogramm Amphetamin, 13 Kilogramm Kokain und 146 Joints. Außerdem stellten die Beamten 78 Waffen sicher. Weiterhin konfiszierte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen ihrer Arbeit 38.580 Zigaretten.

Prüfung von 1.035 Arbeitgebern

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück. Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr 2.046 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und rund 1.095 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Zahlreiche Verfahren wurden wegen Verstoßes der Bestimmungen wegen eines Mindestlohns geführt. Mit ihren Prüfungen ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene beziehungsweise veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensteile von über 14,1 Millionen Euro. Wegen der Ermittlung der Schadenshöhe wird erfolgreich mit der Steuerverwaltung und der Deutschen Rentenversicherung zusammengearbeitet.

Zahlreiche Verstöße gegen Arzneimittelgesetz und Waffenrecht

Auch im Jahr 2019 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts Osnabrück eine Vielzahl von Postsendungen abgefertigt. Viele Käufer, die ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr eingeführten Waren zahlreiche Gesetze zu beachten sind. So ist zum Beispiel die Einfuhr von Arzneimittel auf dem Postweg durch Privatpersonen in der Regel verboten. Das Hauptzollamt darf diese Medikamente nicht freigeben. Sie sind entweder zurückzusenden oder zu vernichten. Viele technische, elektronische Geräte oder Spielzeug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die Produktsicherheit, die der Gesetzgeber fordert. Das Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Bei Kleidung, Spielkonsolen verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es sich zudem oft um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde immer wieder gegen das Markenschutz-, Urheberrechts- und Geschmackmustergesetz verstoßen. Im Jahr 2019 wurden bei den Zollämtern 194 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 601 Verstöße im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit, 14 Verstöße im Bereich des Artenschutzes und 25 Verstöße gegen das Waffenrecht festgestellt.


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