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Startseite Deutschland & die WeltGutachten: Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag war Terrorakt
Deutschland & die Welt

Gutachten: Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag war Terrorakt

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 21. Oktober 2025
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Ein neues Gutachten stuft den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 als gezielt geplanten Terrorakt ein. Die Analyse widerspricht damit den bisherigen Bewertungen von BKA und LKA, die den Täter als verwirrten Einzeltäter ohne politisches Motiv einstuften. Für die Betroffenen könnten sich mit der neuen Einordnung Konsequenzen bei der Opferhilfe ergeben.

Gutachten widerspricht bisherigen Einschätzungen

Ein 40-seitiges Gutachten des Sozial- und Islamwissenschaftlers sowie Leiters der Fachstelle für Gewalt- und Radikalisierungsprävention SALAM in Sachsen-Anhalt, Hans Goldenbaum, über das die „Welt“ berichtet, wertete rund 2.000 Onlinebeiträge des Täters Taleb A. aus und kommt zu dem Ergebnis: „Tatort und Opfergruppe sind bewusst ausgewählt und gezielt angegriffen worden.“ (Gutachten)

Der Psychiater habe seine Tat über Jahre vorbereitet, sie mehrfach angekündigt und sich selbst in einem internationalen rechtsextremen Netzwerk verortet. Diese Einschätzung steht im klaren Widerspruch zu den bisherigen Bewertungen von BKA und LKA, die den Täter als verwirrten Einzeltäter ohne politisches Motiv einstuften.

Hinweise auf transnationale Vernetzung

Laut Gutachten war Taleb A. kein isolierter Einzeltäter, sondern Teil einer transnationalen, mehrheitlich rechtsextremen Diskursgemeinschaft. Er verbreitete Inhalte von bekannten Akteuren, teilte Verschwörungstheorien über eine angebliche „Islamisierung Europas“ und formulierte politische Forderungen, darunter Gesetzesänderungen und die Schließung einer Flüchtlingsorganisation. Die Tat diente, so das Gutachten, dem Ziel, „öffentliche Stellen rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen“ – ein klassisches Merkmal terroristischer Gewalt. (Gutachten)

Folgen für die Betroffenen

Für die Opfer ist die Einstufung der Tat entscheidend. Bislang galt der Anschlag als Amokfahrt eines psychisch auffälligen Täters, weshalb keine Mittel aus dem staatlichen Terroropferfonds flossen. Nach der neuen Bewertung als politisch motivierte Terrortat könnte sich das ändern. Das Bundesjustizministerium hatte bereits Anfang des Jahres eine einmalige Sonderzahlung von 25 Millionen Euro angekündigt, um den Betroffenen unbürokratisch zu helfen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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