LKW-Kontrolle auf dem Rastplatz am Teutoburger Wald / Foto: Hauptzollamt Osnabrück
Insgesamt 30 Einsatzkräfte vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Polizei und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück führten am 15. März auf dem Rastplatz Teutoburger Wald an der Autobahn 33 eine gemeinsame Kontrollaktion durch. Der Fokus der Schwerpunktkontrollen lag im gewerblichen Güterkraftverkehr. Fazit: Von 35 kontrollierten Fahrzeugen wurden 26 beanstandet.
Das BAG und die Polizei nahmen vornehmlich Kabotage, Lenk- und Ruhezeiten sowie technische Mängel in den Blick. Die Einsatzkräfte des Zolls konzentrierten sich auf die Überwachung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie die illegale Beschäftigung. Hierbei kamen auch die Dokumentenprüfer der Polizei und des Zolls zum Einsatz.
Neun Fahrzeuge durften nicht weiterfahren
Insgesamt wurden 35 Lastkraftwagen und Transporter kontrolliert, wovon 26 Fahrzeuge beanstandet wurden. Weiterhin konnten 25 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt werden. Seitens des BAG und der Polizei konnten diverse Beanstandungen festgestellt werden, wie Fahrpersonalverstöße, Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie Verstöße gegen das Tierschutztransportgesetz.
In neun Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Zoll stellte neun Sachverhalte fest, die weitere Prüfungs- und Ermittlungsverfahren bei den Arbeitgebern erfordern. Konkret handelt es sich dabei um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde sowie des Sozialleistungsbetruges.