Die Bundesregierung plant eine erhebliche Digitalisierung im Immobiliensektor. Zukünftig sollen alle Aspekte rund um den Kaufvorgang einer Immobilie digitalisiert werden, einschließlich der Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten und Behörden, so ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums.
Digitalisierung des Immobiliengeschäfts
Die Bundesregierung plant, den bisher größtenteils postalischen Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags vollständig zu digitalisieren. Dies betrifft auch die gerichtliche Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare. Nach Angaben des Ministeriums könnten solche Transaktionen dann „schneller, effizienter und gleichwohl sicher durchgeführt werden“, so der Gesetzentwurf.
Öffentliche Konsultation des Gesetzentwurfs
Dienstag wurde der Referentenentwurf an die Länder und Verbände versendet und auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) veröffentlicht. Alle Interessierten haben nun bis zum 13. Dezember die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Veränderungen im Immobilienkauf
Die geplanten Veränderungen sollen dazu beitragen, dass der Kaufprozess von Immobilien insgesamt schneller und effizienter ablaufen kann. Dies würde nicht nur die Arbeit der Notare erleichtern, sondern auch den Käufern und Verkäufern von Immobilien zu Gute kommen. Mit dem neuen Gesetzesvorhaben strebt die Regierung somit eine umfassende Digitalisierung des Immobiliengeschäfts an.
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