Bereits in den in den vergangenen Jahren wurde das sonst übliche Verfahren zur Anmeldung von Schulanfängerinnen und Schulanfängern an Georgsmarienhütter Grundschulen dahingehend angepasst, dass die Anmeldungen grundsätzlich schriftlich über den Postweg erfolgen. Diese Verfahrensweise bleibt auch bei der Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 bestehen.
Zuständige Schulen informieren
Die Erziehungsberechtigten erhalten von der für sie zuständigen Schule in den kommenden Tagen ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen. Die in den Vorjahren sonst angebotenen Termine zur persönlichen Vorsprache in den jeweiligen Schulen finden demnach nur bei ausdrücklichem Gesprächsbedarf und nach Terminvereinbarung statt. Erziehungsberechtigte, die bis Ende April keinen Brief von der Schule erhalten, sollten sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung setzen. Weitergehende Informationen sind auch auf den Internetseiten der Schulen zu finden.
Stichtag: Schulbesuch kann unter Umständen um ein Jahr hinausgeschoben werden
Grundsätzlich sind alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 1. Oktober 2025 vollenden werden. Kinder, die dieses Alter erst später erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die dafür erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis zum 1. Oktober 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Hierfür genügt eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber der Schule, die bis 1. Mai 2025 vorliegen muss. Eine Begründung ist nicht erforderlich.