(Symbolbild) Grundschule
Für alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 2. Oktober 2016 und dem 1. Oktober 2017 geboren wurden, beginnt nach den Sommerferien 2023 die Schulpflicht. Die Eltern der künftigen Grundschulkinder müssen die Schulneulinge vom 4. bis zum 14. Oktober nach vorheriger Terminabsprache mit den Schulen anmelden.
Weitere Informationen zur Schulanmeldung können Eltern den Anschreiben der Schulen entnehmen, die diese in diesen Tagen versenden. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch das Kind sollte dabei persönlich anwesend sein.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese formlose Erklärung muss vor Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai bei der Schule ohne Begründung eingehen. Die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut bei der zuständigen Schule angemeldet werden.
Feststellung des Sprachstands
Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung. Alle Infos gelten auch für die Anmeldung zu der in Trägerschaft der Schulstiftung des Bistums Osnabrück stehenden „Drei-Religionen-Schule, Johannisgrundschule“ und der „Freien Montessori-Grundschule“.
Informationen zu den Schuleinzugsgebieten sowie nützliche Hinweise für den Schulweg gibt es online.