Der Politologe Professor Hans Vorländer sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Grundgesetzes, um das Bundesverfassungsgericht gegen Extremismus zu schützen. Er argumentiert, das Gericht habe bereits eine starke Stellung und er warnt davor, dass eine weitergehende Stärkung zu einer Dominanz des Gerichtes im politischen Prozess führen könnte.
Keine Grundgesetzänderung für Bundesverfassungsgericht notwendig
Professor Hans Vorländer, Leiter des Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung der TU Dresden, hält eine Anpassung des Grundgesetzes zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts für nicht „zwingend notwendig“. Er begründet seine Ansicht mit der bereits starken Position des Bundesverfassungsgerichts. „Diese starke Stellung beruht im Wesentlichen auf der Akzeptanz seiner Entscheidungen durch die anderen politischen Institutionen und ganz besonders auf dem hohen Vertrauen, das die deutsche Bevölkerung in das höchste deutsche Gericht hat“, so Vorländer gegenüber der Mediengruppe Bayern.
Keine Gefahr für Gerichts-Unabhängigkeit durch AfD
Eine Bedrohung der Unabhängigkeit des Gerichts aufgrund einer starken AfD oder Ähnlichkeiten zu den Entwicklungen in Ungarn und Polen sieht Vorländer nicht. „Ich halte das für übertrieben, weil die Bundesrepublik ein in sich gefestigtes Verfassungssystem hat. Auch die Demokratie ist doch hinreichend stabil. Und das Bundesverfassungsgericht hat aus den genannten Gründen eine sehr starke Stellung und wird auch nicht von politischen Kräften fundamental infrage gestellt.“
Vorländer warnt vor zu starkem Einfluss des Gerichts
Trotz seiner Ablehnung einer Grundgesetzänderung betont Vorländer, das Bundesverfassungsgericht solle nicht noch stärker in den politischen Prozess eingreifen. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, als würde Karlsruhe zu einem Ober-Gesetzgeber oder eine Super-Revisionsinstanz werden“, warnt der Politologe. Eine solche Dominanz könne das Gleichgewicht zwischen den politischen Institutionen stören.
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