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Startseite Deutschland & die WeltGrundgesetzänderung: Klimaneutralität kein neues Staatsziel
Deutschland & die Welt

Grundgesetzänderung: Klimaneutralität kein neues Staatsziel

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. März 2025
Windräder (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht in der geplanten Grundgesetzänderung zur Festschreibung der Klimaneutralität keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen. Die Änderung soll den Begriff „Klimaneutralität bis 2045“ für Investitionen in Infrastruktur verankern, jedoch keine neuen einklagbaren Rechte schaffen, so der DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein. Der Bundestag wird am Dienstag über das Gesetz abstimmen.

Neue Grundgesetzänderung im Fokus

Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, äußerte sich gegenüber den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe zu der geplanten Verfassungsänderung. Er betonte, dass die Änderung kein neues Staatsziel wie die „Klimaneutralität“ etablieren würde, sondern lediglich einen neuen Kreditrahmen ermöglichen solle. Für Karpenstein steht fest: „Die Grundgesetzänderung schafft kein neues Staatsziel `Klimaneutralität`, sondern enthält lediglich einen neuen Kreditrahmen.“

Verhandlungen und gesetzliche Grundlagen

Die Gesetzesänderung, die im Bundestag verabschiedet werden soll, stützt viele Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dennoch begründet sie laut Karpenstein keine einklagbaren Rechte. In den vorangegangenen Verhandlungen über ein 500-Milliarden-Finanzpaket setzten die Grünen durch, dass „Klimaneutralität bis 2045“ als Investitionsziel im Grundgesetz festgehalten wird. Dieses Ziel soll durch ein Sondervermögen zur Infrastrukturfinanzierung unterstützt werden.

Rechtliche Einschätzung

Ulrich Karpenstein stellte klar, dass selbst dann, wenn Deutschland bis 2045 trotz der Nutzung der zusätzlichen Finanzmittel keine Klimaneutralität erreicht, dies nicht das Grundgesetz verletzen würde. „Erreicht Deutschland 2045 trotz Nutzung der zusätzlichen Finanzmittel keine Klimaneutralität, verletzt dies nicht das Grundgesetz“, so Karpenstein weiter. Die Gesetzesänderung soll am Dienstag im Bundestag verabschiedet werden, wobei die langfristigen Auswirkungen weiterhin im politischen und juristischen Diskurs bleiben dürften.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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