Der Grünen-Landtagsabgeordnete aus Niedersachsen, Michael Lühmann, spricht sich deutlich für die Unterstützung des Bundesrates in der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aus. Dieser Auffassung schließt sich auch der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte an. Beide betonen die Gefährlichkeit der Partei aufgrund ihrer rechtsextremen Ausrichtung und ihrer Äußerungen.
Grünen-Politiker fordert Unterstützung des Bundesrates
Michael Lühmann (Grüne) äußerte sich in einem Gespräch mit dem „Spiegel“ zu seiner Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD. „Wenn man sich die Rechtsprechung genau durchliest, verstehe ich das Zögern überhaupt nicht“, bemerkte er. Der in Sachsen geborene Lühmann ist, ähnlich wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, bereits länger ein Verfechter dieser Maßnahme und sucht nach Unterstützern in den Landtagen. Er äußerte Zweifel an den Kritikern eines solchen Antrags, die seiner Meinung nach „viel mit Bauchgefühl und nicht mit Empirie unterwegs“ seien. „Woher wollen sie wissen, dass das Verfahren die AfD stärkt? Das war bei der NPD auch nicht so.“
Bestätigung der Rechtsextremheit durch Juristen
Auch Hendrik Cremer, Jurist beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, unterstützt die Idee eines AfD-Verbotsverfahrens. Das Institut wird hauptsächlich vom Bundestag finanziert. Er sieht in den Programmen der AfD deutliche Hinweise auf eine rechtsextreme Ausrichtung der Partei, verstärkt durch „eine Fülle von Äußerungen von Funktionären, die die Gefährlichkeit der Partei dokumentieren“, wie er gegenüber dem Nachrichtenmagazin angibt. „Die Voraussetzungen für ein Verbot liegen ganz klar vor.“ zitiert der „Spiegel“ Cremer.
Zweifel an den Verbotsbedingungen sind nicht nachvollziehbar
In Bezug auf aus seiner Sicht unbegründete Zweifel an den Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren äußerte Cremer sein Unverständnis: „Die Voraussetzungen für ein Verbot liegen ganz klar vor.“ Dass es Zweifler an dieser Einschätzung gebe, könne er „nicht nachvollziehen“.
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