Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Till Steffen, fordert ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD). Er argumentiert, es gäbe genug Material für einen Prozess und es sei an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, eine Einschätzung abzugeben und dazu ein Verfahren zu beantragen. Ihre Inaktivität gegenüber rechtsextremen Äußerungen und Entscheidungen könne der Bundespartei zum Verhängnis werden.
Grüne fordern AfD-Verbot
In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) äußerte der Grünen-Politiker Till Steffen, es sei an der Zeit, ein Verbot der AfD vorzubereiten. „Das setzt zwar eine gründliche Prüfung voraus, aber ich glaube, dass wir genug Material haben, um in diesen Prozess einzusteigen“, sagte er. Steffen betonte, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung jetzt handlungsfähig seien und keine neue Einschätzung abwarten müssten. „Das Bundesverfassungsgericht hat sehr klare Kriterien aufgestellt. In deren Prüfung können die drei Bundesorgane einsteigen.“
Die Bundespartei und ihre Verantwortung
Steffen, der auch Jurist ist, argumentierte, dass die Bundespartei jederzeit eingreifen könnte, wenn etwas schiefgehe – beispielsweise bei rechtsextremen Äußerungen einzelner Landesverbände. „Aber was tut sie? Nichts. Dieses Unterlassen der Bundespartei kann für ein Verbot relevant werden.“
Die Parteistrategie der AfD
Die Heterogenität der Partei könne durch diese Argumentation als Hürde für ein Verbot überwunden werden, so Steffen. Der Grünen-Politiker verwies auf die Strategie der AfD, extremistisch an anderen Stellen als im Parteiprogramm aufzufallen. „Umso wichtiger ist deshalb, wie der Bundesverband auf extremistische Äußerungen einzelner Funktionsträger reagiert,“ sagte er.
Weitere Argumente für ein Verbot
Eine weitere Säule für ein Verbotsverfahren sieht Steffen in der Entscheidung eines Bundesparteitages für bestimmte Kandidaten bei Wahlen. „Die Partei stand mehrmals an einem Scheideweg und hat sich bewusst gegen den gemäßigten Kurs entschieden. Das ist ein entscheidender Faktor für das Gelingen eines Verbotsverfahrens,“ schloss Steffen.
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