Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt äußert Zweifel an den Plänen der Ampelregierung, bestimmten Flüchtlingen die Leistungen komplett zu streichen. Zu diesem Plan der Regierung äußert er Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Radikalisierung sowie der Übereinstimmung mit dem Grundgesetz.
Marquardts Bedenken
Erik Marquardt (Grünen), Europaabgeordneter und Migrationspolitiker, kritisiert die Pläne der Regierung, die Leistungen für bestimmte Flüchtlinge zu streichen. „Solche Kürzungsideen mögen emotional nach dem schrecklichen Terroranschlag nachvollziehbar sein“, sagte er dem Nachrichtenportal „T-Online“. „Allerdings fürchte ich, dass sie kontraproduktiv sind.“
Potentielle Auswirkungen auf die Radikalisierung
Marquardt verdeutlicht, dass Radikalisierung oftmals dort entsteht, wo Menschen ausgegrenzt werden. „Und das würden auch die vielen rechtschaffenden Geflüchteten, wenn sie nun weniger als notwendig bekommen sollen.“
Mögliche gerichtliche Überprüfung
Der Grünen-Politiker verweist zudem auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Regelung. „Das Bundesverfassungsgericht hat schon in der Vergangenheit darauf gepocht, dass auch für Geflüchtete das Existenzminimum gilt“, erklärt Marquardt. „Die GEAS-Reform erweitert den Spielraum für Kürzungen zwar auf EU-Ebene, aber das Bundesverfassungsgericht wird sich wohl anschauen, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“
Regierungspläne zur Leistungskürzung
Anja Hajduk (Grüne), Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, hatte am Donnerstag in Vertretung von Minister Robert Habeck (Grüne) eine Streichung von Leistungen für einzelne Flüchtlinge angekündigt. „Wir finden es richtig, wenn Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert wurden, dass sie dort dann auch ihr Asylverfahren betreiben müssen“, sagte Hajduk. „Wenn es dann so ist, dass sowieso schon geklärt ist, dass durch ein Übernahmeersuchen auch gesichert ist, dass dort dann für die Finanzierung eine Zuständigkeit von einem benachbarten europäischen Staat für eine Person gewährleistet ist, dann ist es auch folgerichtig, dass der Leistungsanspruch, der hier bei uns möglicherweise begonnen hat zu greifen, beendet wird. Darauf haben wir uns auch gemeinsam verständigt.“
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