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Grünen-Fraktionsvize lehnt Merz‘ Forderung nach eingeschränkter Gesundheitsversorgung für Asylbewerber ab

Die Forderung des CDU-Chefs Friedrich Merz nach einer Verlängerung der eingeschränkten Gesundheitsversorgung für ausreisepflichtige Asylbewerber stößt bei Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch auf Ablehnung. Audretsch zufolge verdient jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, Zugang zur Gesundheitsversorgung, da dies die Integration fördert.

Mögliche Verlängerung der eingeschränkten Gesundheitsversorgung

CDU-Chef Friedrich Merz hat vorgeschlagen, die eingeschränkte Gesundheitsversorgung für ausreisepflichtige Asylbewerber zu verlängern. Diese Aussage führte zu Reaktionen seitens der Grünen, insbesondere von Andreas Audretsch, dem Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.

„Friedrich Merz will seine unwürdige Zahnarztdebatte offensichtlich verlängern“, sagte Audretsch in einem Interview mit den Sendern RTL und ntv am Donnerstag.

Eintritt in die Gesundheitsversorgung für Asylbewerber

In der Tat erhalten Asylbewerber in Deutschland in den ersten Monaten nur dann Unterstützung, wenn sie akute Schmerzen haben. Die Situation ändert sich jedoch für diejenigen, die sich länger im Land aufhalten. „279.000 sind ausreisepflichtig, 80 Prozent davon haben eine rechtlich abgesicherte Duldung und die haben dann auch irgendwann Zugang zur Gesundheitsversorgung verdient“, erklärte Audretsch.

Er betonte die Bedeutung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung, insbesondere für diejenigen, die sich in Deutschland integrieren möchten. „Das ist auch wichtig, weil Menschen, nur wenn sie gesund sind, sich hier in Deutschland integrieren können“, fügte der Politiker hinzu.

Insgesamt deutet Audretschs Stellungnahme auf eine kritische Haltung gegenüber der von Merz vorgeschlagenen Verlängerung der eingeschränkten Gesundheitsversorgung für ausreisepflichtige Asylbewerber hin.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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