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Grünen-Chefin kritisiert Pläne zur Reduktion von Flüchtlingsleistungen

Die Pläne der Bundesregierung für neue Asylregelungen und Kürzungen der Sozialleistungen für sogenannte „Dublin-Flüchtlinge“ stoßen auf Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann äußerte Bedenken gegenüber den Plänen und forderte die Konzentration auf andere Maßnahmen.

Kritik an der Regierung

Haßelmann betonte in einem Interview mit den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, dass die derzeitigen Regelungen bereits strenge Anforderungen stellen: „Es ist bereits geltende Rechtslage, dass Menschen die ausreisepflichtig sind, nur einen eingeschränkten Anspruch haben“. Sie verwies zudem auf die „sehr klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Existenzminimum für alle Menschen, auch für Geflüchtete und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die wir zu beachten haben.“

Vorschläge für alternative Maßnahmen

Die Grünen-Politikerin plädierte dafür, den Fokus auf andere Bereiche zu legen: „Wir müssen uns darauf konzentrieren, die Gefahren des islamistischen Terrors zu bekämpfen, in innere Sicherheit zu investieren, die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden, die bessere Ausstattung der Ausländerbehörden und Gerichte voranzubringen und auf Rechtsdurchsetzung zu achten und Vollzugsdefizite abzubauen“. Sie betonte, dass ein „gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern“ notwendig sei.

Regierungspläne zur Asylpolitik

Der Hintergrund der Diskussion sind die jüngst von der Bundesregierung vorgestellten Pläne zur Asylpolitik. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte an, dass Straftaten, die mit einem Messer begangen werden und zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr führen, ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ definieren sollen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, dass ein solches auch im Jugendstrafrecht für Angriffe mit Messern geschaffen werde.

Faeser erklärte zudem, wer „ohne zwingenden Grund, wie zum Beispiel eine Beerdigung naher Angehöriger, in sein Heimatland zurückreist, dem soll der Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter aberkannt werden“.

Erweiterung der Ausschlussgründe für Asyl

Eine Ausweitung der Ausschlussgründe für Asyl ist ebenfalls vorgesehen. „Wer Menschen angreift wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung wegen ihres jüdischen Glaubens oder auch sonstigen menschenverachtenden Beweggründen, sprich wer islamistisch, dschihadistisch oder sonst wie extremistisch motiviert ist, kann in Deutschland kein Asyl bekommen oder als Flüchtling anerkannt werden“, so Buschmann.

Anja Hajduk (Grüne), Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, kündigte zudem eine Kürzung von Leistungen für Flüchtlinge an, die bereits in einem anderen EU-Staat Leistungen beziehen können.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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