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Grünen-Chef fordert Verbot der AfD-Jugendorganisation “Junge Alternative”

Grünen-Chef Omid Nouripour ruft zur Verbannung der Jugendorganisation “Junge Alternative für Deutschland” (JA) auf. Das wäre laut Nouripour ein “wirksamer Schlag des Rechtsstaats gegen extremistische Strukturen”.

Nouripour fordert Verbot der AfD-Jugend

Omid Nouripour (Grünen) macht sich für ein Verbot der AfD-Jugendorganisation “Junge Alternative für Deutschland” (JA) stark. In einem Interview mit der ARD betonte er, dass “im Kampf gegen Rechtsextreme der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD nicht aus dem Blick verlieren” dürfe. “Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und dem Erstarken von Hass und Hetze. Vereine wie die `Junge Alternative` arbeiten offen gegen unsere Demokratie und müssen verboten werden”, so Nouripour.

Vereinsverbot als “wirksamer Schlag”

Ein Verbot der Gesamtpartei AfD stellt dem Verfassungsrecht nach eine hohe Hürde dar. Hingegen wäre bei der JA, die als Verein und nicht als eigenständige Partei gilt, ein Verbot durch die Bundesinnenministerin möglich. Ein solches Verbot wäre laut Nouripour ein “wirksamer Schlag des Rechtsstaats gegen extremistische Strukturen”.

Vereinsverbote regelt Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes. Danach können Vereine verboten werden, wenn “ihre Zwecke oder ihre Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten”.

JA als Verdachtsfall geführt

Einzelne Landesverbände der JA werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die JA wird auf Bundesebene als Verdachtsfall geführt, was ihre Position gegenüber einem möglichen Vereinsverbot schwächt. Die rechtliche Bewertung solcher Fälle kann jedoch Jahre in Anspruch nehmen. Daher ist die tatsächliche Realisierung eines solchen Verbots noch ungewiss.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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