Die Grünen werfen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über Zulassungsanträge für Integrationskurse zu blockieren und damit Sprach- und Integrationsangebote auszubremsen. Auch der Deutsche Volkshochschul-Verband kritisiert einen seit Wochen andauernden Stopp bei der Bearbeitung von Anträgen. Das Bundesinnenministerium verweist auf einen laufenden Prüfprozess, dessen Ende offen ist.
Vorwürfe der Grünen gegen Innenminister Dobrindt
Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin und Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, wirft Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) scharfe Blockadepolitik vor. „Innenminister Dobrindt sabotiert Sprach- und Integrationskurse“, sagte sie der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Mich erreichen zahlreiche Hilferufe von Sprachkursträgern.“
Polat zufolge versagt der Minister Kursteilnehmenden die Zulassungen zu den Sprachkursen und verknappt dadurch „massiv das Sprachkursangebot der Träger, da diese nicht mehr genug Teilnehmende zusammenbekommen“. Weiter erklärte sie: „Damit verwehrt er einem Großteil der Geflüchteten den Zugang zu Integrationskursen.“
Offene Prüfprozesse im Innenministerium
Wie das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen mitteilte, befinden sich Zulassungsanträge für Integrationskurse gemäß Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes „derzeit noch in der internen Auswertung“. Derzeit könne „noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert und wann eine abschließende Entscheidung über die Zulassung getroffen werden kann“, heißt es in der Antwort des Ministeriums.
Kritik von Volkshochschulen und Rechtslage
Kritik kommt auch vom Deutschen Volkshochschul-Verband. „Seit nunmehr über sechs Wochen bearbeitet das Bamf keine Anträge teilnahmewilliger Personen mehr auf Zulassung zu einem Integrationskurs“, sagte Sascha Rex von der Geschäftsstelle des Verbands der Zeitung. „Diese Genehmigung ist notwendig, um einen Integrationskurs besuchen zu dürfen, sofern man nicht vom Jobcenter dazu verpflichtet wurde.“
Laut Aufenthaltsgesetz haben bestimmte Ausländer einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie sich „dauerhaft im Bundesgebiet“ aufhalten. Dies betrifft etwa anerkannte Flüchtlinge oder Erwerbsmigranten. Daneben können Ausländer nach Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes vom Bamf auf Antrag zu einem Kurs zugelassen werden, sofern ausreichend Kursplätze zur Verfügung stehen.
Dazu zählen Asylbewerber während ihres Asylverfahrens, geduldete Ausländer sowie Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben. Die Ampel-Koalition hatte die Teilnahmemöglichkeiten 2022 ausgebaut. Die Zahl der Kursteilnehmer erreichte dadurch ein Rekordniveau.
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