(mit Material von dts) Bundesregierung plant Reform der Unterbringung von suchtkranken Straftätern
Die Bundesregierung plant eine Reform der Unterbringung von suchtkranken Straftätern im Maßregelvollzug. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 64 im Strafgesetzbuch sieht vor, dass sozial gefährdete oder gefährliche suchtkranke Straftäter künftig häufiger in Gefängnissen untergebracht werden sollen, da die Therapieeinrichtungen bundesweit überbelegt sind.
Grüne befürchten Nachteile für suchtkranke Straftäter
Einigen Abgeordneten der Grünen geht die Reform jedoch nicht weit genug. Sie befürchten Nachteile für suchtkranke Straftäter und fordern bessere Therapieangebote in den Haftanstalten. „Es werden dadurch mehr Menschen mit Suchterkrankungen ohne adäquate Therapiemöglichkeiten im Strafvollzug sein“, sagte die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther gegenüber dem „Spiegel“.
Forderung nach Gesamtkonzept der Versorgung
Kappert-Gonther und andere Abgeordnete der Grünen fordern ein Gesamtkonzept der Versorgung innerhalb und außerhalb der Anstalten sowie eine weitreichendere Reform. Es brauche nicht nur bessere Therapieangebote in den Haftanstalten, sondern auch eine bessere Versorgung nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug, um Rückfällen vorzubeugen.