Die Grünen lassen ihre Mitglieder im Juni per Urabstimmung über eine umfassende Reform der Parteisatzung entscheiden. Bundesvorstand und Parteirat haben dafür eine Vorlage mit 17 Änderungsvorschlägen verabschiedet, über die jeweils einzeln abgestimmt werden soll, wie die "taz" berichtet. Ziel ist es demnach, innerparteiliche Abläufe zu straffen und gleichzeitig neue Formen der Beteiligung zu schaffen.
Parteispitze legt Reformpaket vor
Wie die "taz" berichtet, haben Bundesvorstand und Parteirat eine entsprechende Vorlage zur Satzungsreform beschlossen. In dem Beschluss heißt es laut "taz": "Unsere Aufgabe ist es, unsere innerparteiliche Demokratie weiterzuentwickeln." Weiteres Ziel sei es, "auf Basis unserer demokratischen Grundsätze neue Schlagkraft in der politischen Auseinandersetzung zu gewinnen". Die empfohlene Satzungsänderung besteht insgesamt aus 17 Vorschlägen.
Ein Schwerpunkt der Reform betrifft den Ablauf von Parteitagen. Die Parteispitze möchte "die Anzahl der Anträge reduzieren" und dadurch die "Debatten und Abstimmungen verständlicher machen". Gleichzeitig sollen die Hürden für die Antragstellung erhöht werden. Künftig sollen für Anträge von einfachen Mitgliedern 50 Unterstützerunterschriften nicht mehr ausreichen. Stattdessen ist eine atmende Grenze von 0,05 Prozent der Parteimitglieder vorgesehen. Derzeit entspräche das rund 90 Personen.
Mitgliederräte als neues Beteiligungsinstrument
Auf der anderen Seite plant die Parteiführung, die Beteiligungsmöglichkeiten der Basis durch ein neues Instrument zu stärken. Vorgesehen ist die Einführung sogenannter Mitgliederräte als "Debattenraum, ähnlich wie einen Bürgerrat, in dem geloste Mitglieder Handlungsempfehlungen für kontrovers diskutierte Themen erarbeiten". Pro Jahr soll maximal ein solcher Mitgliederrat mit 30 bis 60 Mitgliedern eingerichtet werden können. Über die Ergebnisse könnten Parteitage abstimmen.
Daneben soll der Posten der Politischen Geschäftsführung umbenannt werden. Künftig wäre die Rede ähnlich wie bei anderen Parteien von "eine*r Generalsekretär*in". Außerdem soll die Trennung von Amt und Mandat lockerer gehandhabt werden: Drei statt wie bisher zwei Mitglieder des Bundesvorstands dürften zugleich Abgeordnete in einem Parlament sein.
Neuaufstellung des Parteirats und Zeitplan
Ebenfalls reformiert werden soll der Parteirat, der eine Art erweiterten Vorstand darstellt. In der Zusammensetzung des Gremiums sollen sich künftig Machtpositionen widerspiegeln. Vorgesehen ist, dass etwa je zwei Mitglieder von Landesregierungen und gegebenenfalls der Bundesregierung sowie führende Köpfe aus dem EU-Parlament, aus Landtagen und Kommunen im Parteirat vertreten sind. In der neuen Satzung soll dies allerdings nicht als feste Vorgabe, sondern als Soll-Vorschrift formuliert werden.
"Von unseren Gremien und dem Führungspersonal wird schon jetzt erwartet, dass sie strategische Entscheidungen treffen. Der Austausch zwischen ihnen soll künftig besser koordiniert werden", sagte Pegah Edalatian, Politische Geschäftsführerin der Partei, der "taz". "Aber gleichzeitig sind wir die Grünen. Wir wollen auch die Parteitage stärken, indem wir die entscheidenden Debatten auf die Bühne holen und die Delegierten besser verstehen, worum es geht."
In den kommenden Monaten sollen die Parteimitglieder zunächst umfangreich über das Für und Wider der Änderungsvorschläge diskutieren. Ab dem 9. Juni dürfen sie dann abstimmen, das Ergebnis wird voraussichtlich im Juli erwartet. Nach Auffassung der Parteispitze reicht für die Annahme der Vorschläge bei der Urabstimmung eine einfache Mehrheit. Ein Quorum muss demnach nicht erfüllt werden.
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