So richtig dazu stehen will die Osnabrücker Grüne Ratsfraktion nicht und nennt auf ihrer Facebook-Seite keine Details und vor allem auch keine Beweggründe, weswegen seit dem Frühjahr nur noch parteinahe oder zumindest wohlgesonnene Journalisten und Redaktionen mit Pressemitteilungen versorgt werden. Doch die Botschaft ist eindeutig: Wir brechen das Presserecht und brüsten uns auch noch damit!
Nachdem HASEPOST am Freitagvormittag erst einen Artikel „ohne Inhalt“ veröffentlicht hatte – symbolisch für zwei Pressemitteilungen von SPD- und Grüner Ratsfraktion, die wegen eines offenbar untereinander abgesprochenen Boykotts nur selektiv verschickt wurden -, lüfteten wir am Freitagabend das Geheimnis um den ungewöhnlichen Artikel und warum wir die Stellungnahme der beiden Fraktionen zur durchaus interessanten Baustellenproblematik unseren Lesern nicht zugänglich machen konnten. Um zu erfahren, wie die beiden Parteien zu einer von der IHK angestossenen aktuellen Debatte stehen, hätten diese auf die kostenpflichtige Osnabrücker Tageszeitung ausweichen müssen.
Am Samstagabend folgte die Reaktion, nicht etwa per Mail als Antwort auf eine bereits am Donnerstagnacht an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Michael Hagedorn geschickte Nachfrage, sondern ein wenig versteckt auf der Facebook-Präsenz der Rathaus-Grünen.
Klarstellung der Grünen Ratsfraktion im Wortlaut:
„Klarstellung in eigener Sache
Wir freuen uns natürlich, dass unsere Veröffentlichungen auf eine so hohe Resonanz stoßen und ihren Niederschlag in den Berichterstattungen der Medien finden. Das spricht für die Professionalität. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Veröffentlichungen unmittelbar auf unserer Homepage www.fraktion-gruene-os.de wie auch im social.media-Bereich (FB: www.facebook.com/grune.ratsfraktion/, Twitter: twitter.com/GrueneFrakOS) erfolgen. Sie sind frei zugänglich und können für die Berichterstattung genutzt werden. Insofern entsprechen wir gerne auch weiterhin den Erfordernissen des Niedersächsischen Pressegesetzes wie den Erwartungen der Öffentlichkeit und dem dazugehörigen Feedback.“
Worum es ging, konnte aus dem beigefügten Screenshot erraten werden, aber der Name des Mediums, gegenüber dem man sich bei der Boykottaktion offensichtlich im Recht fühlt, wurde geflissentlich nicht genannt.
Wesentlicher Paragraph des Presserechts unterschlagen
Dass die Grüne Ratsfraktion sich als Teil der Kommunalen Selbstverwaltung und damit auch im Sinne des Gesetzgebers als Teil einer Behörde sieht, in dem sie sich dem Niedersächsischen Pressegesetz unterwirft, ist natürlich schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, damit wäre das bereits unstrittig.
Dann allerdings sollte man das betreffende Gesetz auch richtig lesen und nicht den Absatz 4 des für das Informationsrecht der Presse zuständigen Paragraphen 4 unterschlagen:
§4(4) NPresseG: Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.
Und genau deswegen ist es nicht OK und eine bewusste Behinderung von Pressearbeit, wenn von Seiten der Grünen Ratsfraktion auf die „Pull-Medien“ Website, Twitter oder Facebook verwiesen wird, solange andere lokale Medien (von denen es tagesaktuell und in Schriftform berichtend keine große Auswahl in Osnabrück gibt) per „Push-Medium“, d.h. per direkter E-Mail an die Redaktion, mit Pressemitteilungen versorgt werden.
Und was ist mit der SPD Ratsfraktion?
Die SPD-Ratsfraktion und ihr Fraktionsvorsitzender Frank Henning schweigen, trotz inzwischen mehrfacher Bitte um Stellungnahme.
[Hier alle Artikel zu der Angelegenheit]