Die Grünen planen umfassende Entlastungen für Wirtschaft und private Haushalte bei den Strompreisen. Neben der Übernahme der Netzentgelte aus einem neu einzurichtenden Deutschlandfonds sollen auch die Stromsteuer gesenkt und energieintensive Branchen entlastet werden. Zudem wird eine Reform des Ehegattensplittings zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen vorgeschlagen sowie eine Vereinfachung der Erwerbsmigration angestrebt. Der Programmentwurf soll am Dienstag vorgestellt werden, bevor er im Januar beschlossen wird.
Entlastung bei den Stromkosten
Das Parteiprogramm, über das das “Handelsblatt” in seiner Dienstagsausgabe berichtet, sieht vor, Wirtschaft und private Haushalte von den Netzentgelten zu befreien. “Eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung ist ein entscheidender Standortfaktor”, heißt es im Entwurf. Konkret wollen die Grünen die Netzentgelte für überregionale Stromleitungen aus einem “Deutschlandfonds” finanzieren, der neu eingerichtet und durch Kredite unterstützt werden soll.
Zusätzlich soll die Stromsteuer auf das europäische Minimum gesenkt werden. Bisher galt die Steuervergünstigung von 50 Cent je Megawattstunde nur für energieintensive Unternehmen. Diese sollen auch von einer “dauerhaften und breiteren Ausgestaltung der Strompreiskompensation” profitieren, indem sie von den Kosten des CO2-Emissionshandels entlastet werden.
Schutz der Stahlproduzenten und Eigenstromförderung
Der Programmentwurf sieht vor, europäische Stahlhersteller gegen “unfaire Handelspraktiken” zu schützen, indem Ausgleichszölle auf EU-Ebene vorgeschlagen werden. Vorbild dafür sind die EU-Zölle gegen E-Autos aus China. Des Weiteren planen die Grünen Erleichterungen für die Eigenstromproduktion und die Förderung langfristiger Abnahmeverträge in der Wirtschaft.
Reform des Ehegattensplittings und Förderung der Erwerbstätigkeit
Die Grünen möchten auch die Erwerbstätigkeit von Frauen durch eine Reform des Ehegattensplittings fördern. Laut dem “Handelsblatt” soll die derzeitige Regelung abgeschafft und durch eine “individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag” ersetzt werden. Dies bedeutet, dass Ehepartner individuell besteuert werden und den Grundfreibetrag übertragen können, sofern er von einem Partner nicht vollständig genutzt wird. Bestehende Ehen sollen jedoch das Ehegattensplitting weiterhin nutzen können.
Zusätzlich zur Förderung der Erwerbstätigkeit für Frauen sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsmigration eingeführt werden. Durch eine “digitale Einwanderungsagentur” soll der Einwanderungsprozess modernisiert und beschleunigt werden. Darüber hinaus planen die Grünen Mindestvergütungen für Ausbildungsberufe und die kostenlose Bereitstellung des Meisterbriefs.
Der vollständige Programmentwurf soll am 26. Januar auf einem Bundesparteitag beschlossen werden.
✨ durch KI bearbeitet, .