Die Grünen äußern schwere Bedenken gegen die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Aktienrente, unter anderem aufgrund von finanziellen, beihilferechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen.
Die geplante Aktienrente.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Christian Lindner plant, jährlich etwa zehn Milliarden Euro in Aktien und Anlagen zu investieren, um die Rentenversicherung ab Mitte der 2030er Jahre zu entlasten. Dafür soll der Bund Kredite aufnehmen und diese an eine unabhängige Stiftung weiterreichen, die die Gelder am Kapitalmarkt anlegt. Lindner geht davon aus, dass unterm Strich ein Gewinn steht, weil die Anlagerendite höher sei als der Schuldzins und das Geld nicht ausgegeben, sondern angelegt werde.
Die Bedenken der Grünen
Die Grünen haben allerdings Bedenken. “Die Aktienrente nach dem Konzept des Bundesministeriums der Finanzen wirft nach dem aktuellen Stand zahlreiche gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen auf”, heißt es in einer Analyse des Grünen-Rentenpolitikers Markus Kurth. Er äußerte Zweifel, ob mit der Konstruktion Gewinne erzielt werden können und verwies auf den Staatsfonds Kenfo, der 2022 einen Verlust von rund zwölf Prozent erwirtschaftet hat. “Die aktuelle Entwicklung des ähnlich konstruierten Staatsfonds Kenfo zeigt, wie schwierig es ist, mit der Aktienrente überhaupt eine positive Rendite zu erwirtschaften”, so Kurth.
Die Kreditfinanzierung und das Beihilferecht
Kurth wies darauf hin, dass bei einer vollständigen Kreditfinanzierung der Aktienrente zusätzlich die Zinskosten erwirtschaftet werden müssten. “Wenn die Aktienrente ähnlich niedrige Renditen erreichen würde, wäre es besser, den Kredit gar nicht erst aufzunehmen”, so das Fazit des Grünen-Politikers. Aus seiner Sicht besteht außerdem ein Problem mit dem europäischen Beihilferecht. Der über die Stiftung organisierte Staatsfonds müsse als Wettbewerber privater Anlagegesellschaften gesehen werden und die Haftung des Bundes und die durch ihn beschafften günstigen Kredite seien grundsätzlich verbotene staatliche Beihilfen, für die eine Genehmigung der EU-Kommission nötig sei.