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Startseite Deutschland & die WeltGrüne lehnen erneute Wahlrechtsreform ab: Verfassungskonform
Deutschland & die Welt

Grüne lehnen erneute Wahlrechtsreform ab: Verfassungskonform

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 26. März 2025
Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, positioniert sich klar gegen die von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) angeregte erneute Wahlrechtsreform. Mihalic betont die verfassungsmäßige Konformität der bestehenden Reformen und sieht keine Notwendigkeit für weitere Änderungen. Die aktuelle Regelung, die auf eine Reduzierung der Bundestagsgröße abzielt, wurde erst kürzlich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Aktuelle Position der Grünen

Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, lehnt die abermalige Reformvorschläge von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ab. „Das Bundesverfassungsgericht hat über die Wahlrechtsreform entschieden und sie für verfassungskonform erklärt“, erklärte Mihalic dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). Mihalic fügte hinzu: „Wir sind zwar immer bereit, über notwendige Veränderungen zu sprechen. Ich sehe die Notwendigkeit in diesem Fall aber nicht.“ Die aktuelle Reform habe erfolgreich zur Verkleinerung des Bundestages beigetragen und sei gerichtlich bestätigt worden.

Entwicklung des Wahlrechts

Das ab 1956 gültige Wahlrecht sah vor, dass die Sitze einer Partei gemäß ihrem Zweitstimmenanteil mit den Direktmandaten aus den Wahlkreisen gefüllt wurden. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr nach Zweitstimmenergebnis zustanden. 2011 wurde daraufhin beschlossen, Ausgleichsmandate einzuführen, um die Sitzverteilung dem Zweitstimmanteil anzupassen. Diese Anpassung führte jedoch zu einer deutlichen Vergrößerung des Bundestages. Eine kleinere Reform im Jahr 2020 sah vor, dass nicht alle Überhangmandate ausgeglichen werden müssen, wovon insbesondere die CSU profitierte.

Neuerungen und Auswirkungen

Die von der Ampelkoalition initiierte und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Reform schließt Überhang- und Ausgleichsmandate aus. Dadurch verlieren alle Parteien im Vergleich zur Zeit vor 2020 proportional Sitze, was jedoch insbesondere die CSU stärker betrifft. Ein Nachteil dieser Reform ist, dass einige Wahlkreise nun keine Vertretung im Bundestag haben. Die Union schlug kürzlich vor, die Bundestagsgröße zu reduzieren, indem Erst- und Zweitstimme getrennt betrachtet werden. Dabei würde die Hälfte der Sitze proportional nach der Zweitstimme vergeben, während die andere Hälfte an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten ginge, was bei vergangenen Wahlen die Union gestärkt hätte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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