In der Diskussion um eine mögliche Arbeitspflicht für Asylbewerber sind die Grünen mit deutlicher Kritik an der Union hervorgetreten. Fraktionsvize Andreas Audretsch warf CDU und CSU Widersprüchlichkeit und Bürokratie vor und plädierte für das Abschaffen von Arbeitsverboten.
Kritik an Unionsvorschlag
Andreas Audretsch (Grüne) äußerte sich in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ negativ zu den Vorgaben der Union. „CDU und CSU pochen auf Arbeitsverbote und fordern gleichzeitig Pflichtarbeit für 80 Cent die Stunde“, sagte der Fraktionsvize. „Das ist widersprüchlich, planwirtschaftlich und schafft mehr Bürokratie für die Kommunen.“
Unionsvorschläge als nicht lösungsorientiert bezeichnet
Audretsch kritisierte, dass diese Vorschläge nicht zu einer Lösung konkreter Probleme führen würden. „Sinnvoller wäre es, Arbeitsverbote weiter abzuschaffen und Menschen in Arbeit zu bringen – in Unternehmen, zu anständigen Löhnen. Das hilft den Menschen und gleichermaßen den Betrieben, die händeringend Arbeitskräfte suchen.“
Existing Legal Foundation
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht seit 1993 die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit vor. Hierbei geht es um Arbeit, die „sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde“. Eine Rechtsgrundlage für eine Pflicht zu Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht.
Bundesverfassungsgericht hat mitgewirkt
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, aktiv an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit mitzuwirken. Allerdings sind Mitwirkungspflichten, die auf staatliche Bevormundung oder „Besserung“ abzielen, laut Gericht ausgenommen. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, mit Ausnahme von gerichtlich angeordnetem Freiheitsentzug und einer allgemeinen, für alle gleichen, öffentlichen Dienstpflicht.
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