Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, weist das von CDU-Chef Friedrich Merz gestellte Ultimatum bezüglich einer gemeinsamen Migrationspolitik zurück und mahnt zu mehr Seriosität. Unabhängig von der Haltung der Union, plant die Bundesregierung laut Mihalic, zeitnah eigene Gesetzestexte zu Migration im Bundestag vorzulegen.
Mihalic fordert Respekt und Seriosität in Gesprächen
Irene Mihalic von den Grünen kritisierte die jüngsten Äußerungen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. In einem Interview mit dem TV-Sender „Welt“ sagte Mihalic: „Wenn die Union daran ein Interesse hat, stehen wir zur Verfügung. Wenn es Herrn Friedrich Merz aber nur um Krawall geht und nur darum, sozusagen die Ampel vorzuführen, dann stehen wir dafür nicht bereit. Das muss Herr Merz sich eben überlegen.“
Mihalic betonte, trotz der Ampel-Mehrheit im Bundestag, das Interesse der Regierung, die Opposition in Gespräche einzubeziehen. „Und vor dem Hintergrund habe ich ehrlich gesagt überhaupt kein Verständnis, wenn Herr Merz jetzt anfängt, mit Ultimaten zu operieren. Das ist der Lage vollkommen unangemessen, wenn er sich noch zudem weigert, mit uns über wichtige Sicherheitsfragen zu sprechen. Da sollte er seine Politik noch einmal grundlegend überdenken.“
Kritik an Union wegen unrealistischen Vorschlägen zur Migrationspolitik
Außerdem äußerte Mihalic Kritik an der von der Union geforderten Zurückweisung von Flüchtlingen an deutschen Grenzen, die in anderen EU-Ländern Asyl beantragt hätten. Sie bezeichnete diesen Vorschlag als „rechtlich unzulässig“.
„Was nicht geht, ist, sich laufend in die Debatte mit Vorschlägen einzubringen, die aber einer rechtlichen Prüfung oder einer näheren Betrachtung überhaupt nicht standhalten. Da erwarten wir auch von der Opposition mehr Seriosität.“, sagte die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin.
Zurückweisungen an den deutschen Grenzen
Mihalic erklärte, Zurückweisungen an den Grenzen seien lediglich für Personen möglich, gegen die entweder eine Einreisesperre vorliege oder die in Deutschland kein Asylgesuch stellten. „Bei allen anderen Personen ist es nun mal problematisch, weil dem die Rechtslage entgegensteht. Wenn jemand an der Grenze ein Asylgesuch stelle, dann müsse dieser Antrag geprüft werden. Das europäisches Recht sei da eindeutig.“
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