Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, hat Bedenken gegen die Pläne des Bundesinnenministeriums geäußert, Gesichtserkennungssoftware zur Suche nach Terroristen und Schwerverbrechern einzusetzen. Marcel Emmerich, Obmann der Grünen im Innenausschuss des Parlaments, betonte, dass man die Eingriffsintensität genauestens prüfen und eine Beschneidung der Grundrechte verhindern müsse.
Grüne kritisieren geplanten Einsatz von Gesichtserkennungssoftware
Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion, äußerte sich kritisch zu den Plänen des Bundesinnenministeriums. „Das Ansinnen der konsequenten Terrorismusbekämpfung teilen wir ausdrücklich“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es gilt jedoch zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält. Formen der Überwachung im digitalen Raum, wie das von der Bundesinnenministerin vorgeschlagene Tool, werfen ebenso verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen auf. Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks sucht, gibt dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf.“
Zuverlässigkeit und Datenschutzaufsicht als Schlüsselfaktoren
Von Notz betonte, dass unabhängig von den rechtlichen Fragen sichergestellt sein müsse, dass die eingesetzte Software gut und zuverlässig arbeite. „Ebenso wichtig ist bei verfassungsrechtlich derart sensiblen Feldern die frühzeitige und fortwährende Begleitung durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden.“
Eingriffsintensität und Grundrechte im Fokus
Marcel Emmerich, Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Parlaments, teilte dem RND mit, man werde sich die Pläne „im parlamentarischen Verfahren genau anschauen“. Er fügte hinzu: „Wir prüfen die Eingriffsintensivität sehr genau und lehnen automatisierte und biometrische Gesichtserkennung ab, da sie die Grundrechte massiv beschneiden.“ Es müsse verhindert werden, „dass hochsensible Daten unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft – oft durch intransparente Algorithmen – flächendeckend erfasst und ausgewertet werden“.
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass Ermittler etwa Internet-Videos von IS-Mitgliedern mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten. Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben.
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