Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge hält eine Klage gegen den Bundeshaushalt vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin für möglich. Hintergrund sind aus ihrer Sicht Verstöße der Bundesregierung gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zur Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen.
Vorwürfe gegen die Haushaltspolitik
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge wirft der Bundesregierung vor, sich nicht an die Verfassung zu halten. „Die Bundesregierung hält sich nicht an das, was in der Verfassung verankert ist“, sagte Dröge den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Sie verwies dabei auf die Vereinbarungen zur Nutzung des Sondervermögens. „Wir haben damals hart verhandelt, dass Mittel aus dem Sondervermögen nur zusätzlich fließen dürfen. Das setzt die Bundesregierung aber nicht um“, so Dröge laut den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Gang nach Karlsruhe als Druckmittel
Die Grünen erwägen nach ihren Angaben deshalb den Gang nach Karlsruhe, der allerdings rechtlich kompliziert sei. Dröge gibt zu: „Wir wollen Politik nicht durch Klagen machen, sondern durch den Austausch von Argumenten. Aber die Prüfung einer Klage ist ein notwendiges Druckmittel gegenüber CDU/CSU und SPD.“
Nach ihren Worten bekommen die Grünen für ihre Haltung „grundsätzlich viel Zuspruch, sogar von konservativen Unternehmern, die die Haushaltspolitik der Union nicht mehr verstehen“.
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