Die Grünen halten trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und Kritik von Experten grundsätzlich an dem „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung fest. Es sollen jedoch nur Gesetze verabschiedet werden, die nicht einen Tag später in Karlsruhe aufgehoben werden könnten, so Konstantin von Notz (Die Grünen).
Grünen-Fraktionsvize sieht Handlungsbedarf
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz betonte gegenüber der „Rheinischen Post“: „Es ist völlig klar, dass wir ein Sicherheitspaket verabschieden wollen“. Die Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Bundestages habe jedoch gezeigt, dass es „sehr viele offene Fragen“ gäbe. Diese müssten nun zügig geklärt werden, so von Notz weiter.
Mögliche Auswirkungen auf das Sicherheitspaket
Mit Blick auf das Sicherheitspaket verwies von Notz auf ein für den 1. Oktober erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz. Dieses könnte auf das Gesetzespaket Einfluss nehmen, daher müsse man dies auch berücksichtigen.
Zum schnellen Handeln gedrängt
Zugleich betonte von Notz die Notwendigkeit schnellen Handelns. Angesichts der Gefahrenlage im Bereich des Islamismus sei man darauf ausgerichtet, schnell zu guten Ergebnissen zu kommen.
Nach dem Attentat auf einem Stadtfest in Solingen hatte die Bundesregierung das Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet unter anderem den Einsatz von „Tasern“ sowie von Gesichtserkennungs- und Polizeisoftware. Zudem soll das Waffenrecht verschärft und durch „verdachtsunabhängige“ Kontrollen durchgesetzt werden. Des Weiteren sieht das Gesetzespaket vor, Flüchtlingen, die nicht aus der Ukraine stammen, den Schutzstatus bei einem Besuch von Angehörigen im Ursprungsland ohne triftigen Grund zu entziehen. Bei Flüchtlingen, die bereits Leistungen in einem anderen EU-Staat beziehen können, soll der Bezug in Deutschland gestoppt werden.
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