Die Debatte über eine Rückkehr ins Büro bei großen Konzernen wie SAP, Axel Springer und der Deutschen Bank hat die Grünen im Bundestag dazu veranlasst, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu einem raschen Schaffen eines Rechts auf Homeoffice zu drängen. Während der Koalitionsvertrag das Recht auf Homeoffice in geeigneten Tätigkeiten bereits vorsieht, fehlt eine konkrete Umsetzung von Minister Heil.
Grünen fordern Recht auf Homeoffice
Die grüne Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke betonte im “Tagesspiegel”: “Das Homeoffice ist gerade für Frauen wichtig, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen”. Sie drängt auf die Schaffung von “Zeitsouveränität: Wann arbeite ich, wie lange arbeite ich und wo arbeite ich”. Der Koalitionsvertrag sieht für “Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten” einen “Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice” vor. Dies würde bedeuten, dass Arbeitnehmer das Recht hätten, Homeoffice zu verlangen und Arbeitgeber nur mit triftigem Grund widersprechen dürften. Allerdings hat Heil bisher lediglich unverbindliche arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit vorgelegt.
Müller-Gemmeke und Audretsch drängen auf Umsetzung
Müller-Gemmeke weist auf die Wachstumsinitiative der FDP hin, die flexiblere Arbeitszeit-Regelungen und steuerfreie Überstunden durchsetzen will. “Wir fordern im Gegenzug eine rechtliche Absicherung des Homeoffice”, betonte sie. Auch Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch erinnerte Heil an den Koalitionsvertrag und befürwortet den Erörterungsanspruch als wichtigen Schritt für gute individuelle Lösungen im Betrieb.
Kritik von Gewerkschaften
Auch von Seiten der Gewerkschaften kommt Kritik. Daniel Gimpel, Verdi-Gewerkschaftssekretär für “Gute Arbeit”, bezeichnete es gegenüber dem “Tagesspiegel” als bedauerlich, dass das Bundesarbeitsministerium das Vorhaben ad acta gelegt habe. Neben einem individuellen Rechtsanspruch fordert Gimpel “erzwingbare kollektive Gestaltungsrechte” beim Homeoffice – also eine gesetzlich festgelegte verbindliche Mitbestimmung. Denn bisher sei nicht eindeutig geklärt, dass Arbeitgeber die Betriebsräte an der Ausgestaltung der Homeoffice-Regeln beteiligen müssen.
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