Angesichts der besorgniserregenden Zahlen des jüngsten Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands fordern die Grünen im Bundestag eine Erhöhung des Mindestlohns. Die FDP, Koalitionspartner im Bundestag, bezeichnet diese Forderungen als “Wohlstandsrisiko”.
Reaktion auf den Armutsbericht
Andreas Audretsch, der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, trat nach der Vorstellung des Armutsberichts durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband am Dienstag für eine Erhöhung des Mindestlohns ein. “Das beste Instrument gegen Armut sind gute Löhne. Darum wollen wir Armutslöhne mit einem fairen Mindestlohn bekämpfen”, sagte er dem “Tagesspiegel”. Die Grünen möchten die Untergrenze für Löhne auf 60 Prozent des mittleren Einkommens festlegen. Damit würde der Mindestlohn in diesem Jahr auf 14 Euro und bis 2025 auf 15 Euro steigen.
Widerspruch von der FDP
Christoph Meyer, der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, wies die Vorschläge der Grünen und des Sozialverbands zurück. Er bezeichnete sie als “Wohlstandsrisiko”. “Staatliche Einmischung und höhere Sozialtransfers sorgen für weniger Wettbewerbsfähigkeit und eine stagnierende Wirtschaft”, sagte er der Zeitung. Um die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu machen und neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen, seien Steuersenkungen und Bürokratieabbau erforderlich.
Der Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Laut Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands bleibt die Armut in Deutschland auf einem hohen Niveau. Etwa 16,8 Prozent der Bevölkerung lebten derzeit in Armut. Das bedeutet, dass 14,2 Millionen Menschen arm sind. Das ist fast eine Million mehr als vor der Pandemie, der Energie- und der Preiskrise 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Besonders betroffen seien Alleinerziehende, Familien mit drei oder mehr Kindern und Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Bis November muss die Bundesregierung handeln
Bis November muss die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zum Mindestlohn umsetzen. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür Indikatoren und Referenzwerte verwenden, um die Angemessenheit des gesetzlichen Mindestlohns zu beurteilen. Es besteht die Möglichkeit, den Bruttomindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Bruttolohns festzusetzen.
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