Im Zuge der Diskussion um eine Bezahlkarte für Asylbewerber hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur Einigung vorgelegt, der von der Grünen-Fraktion verhalten aufgenommen wurde. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Ressortabstimmung initiiert und weitere Prüfungen und Gespräche angeordnet.
Reaktion der Grünen auf den Vorschlag der Bundesregierung
Andreas Audretsch, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, äußerte gegenüber “T-Online”: “Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun eine Ressortabstimmung auf den Weg gebracht, begleitend dazu den expliziten Auftrag zu weiteren Prüfungen und Gesprächen. Diese Prüfungen werden man vornehmen.” Dabei betonte er, dass Bezahlkarten nicht dazu führen dürfen, dass Menschen von der Integration in Deutschland abgehalten werden.
Bezahlkarten in der Umsetzung
Audretsch wies darauf hin, dass Bezahlkarten in bestimmten Bundesländern wie Hannover, Hamburg oder Bayern bereits in der Umsetzung sind. Ein Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, diese explizit als Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen. Jedoch bleibt es den Bundesländern überlassen, ob sie sich für die Bezahlkarte, Geld- oder Sachleistungen entscheiden.
Erweiterung des Nutzerkreises
Der Nutzerkreis der Bezahlkarte soll zudem erweitert werden. Dies betrifft nun auch Asylbewerber, die länger als 36 Monate in Deutschland sind und bereits Analogleistungen in Höhe der regulären Sozialhilfe erhalten. Gegen diese Erweiterung hatten die Grünen bisher Widerstand gezeigt. Nun soll im Parlament geprüft werden, ob erwerbstätige Asylbewerber, Auszubildende und Studierende, die Analogleistungen beziehen, von der Regelung ausgenommen werden können.
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