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Grönemeyer fordert Grundgesetzänderung für Schutz vor Diskriminierung

Der bekannte Musiker Herbert Grönemeyer hat auf der Abschlusskundgebung des „Christopher Street Day“ in Berlin eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Der Artikel 3 solle den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität beinhalten.

Grönemeyer fordert Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

Der Sänger Herbert Grönemeyer fordert eine Änderung des Grundgesetzes. In Artikel 3 müsse der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität aufgenommen werden, „und zwar sofort, klar und zackig“, sagte Grönemeyer am Samstagabend bei der Abschlusskundgebung des diesjährigen „Christopher Street Day“ in Berlin.

Ausdruck der Dankbarkeit und Wertschätzung

Der Musiker bedankte sich auf der Bühne am Brandenburger Tor, als „alter Hetero-Boomer“ eingeladen worden zu sein. Grönemeyer, geboren 1956, erklärte, dass er in seiner Jugend von seiner Mutter als „weibisch“ kritisiert wurde, weil er im Alter von 14 Jahren Halsketten, Ringe und lange rote Haare trug. Er betonte den positiven Einfluss der Schwulenbewegung. „Die Bewegung hat uns Hirn und Herz geöffnet“, äußerte Grönemeyer.

Sorge um Angriffe auf die Demokratie

Zudem drückte Grönemeyer seine Besorgnis darüber aus, dass die Demokratie aktuell „auf perfide Art und Weise“ durch fundamentalistische und faschistische Kräfte attackiert werde. Diese Entwicklung dürfe man nicht zulassen, so der Sänger.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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