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Startseite Deutschland & die WeltGöring-Eckardt fordert AfD-Verbotsverfahren zum Schutz der Demokratie
Deutschland & die Welt

Göring-Eckardt fordert AfD-Verbotsverfahren zum Schutz der Demokratie

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. April 2025
Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD und verweist auf zahlreiche Hinweise, dass die Partei nicht verfassungsgemäß agiere. In einem Podcast der Funke-Mediengruppe betonte Göring-Eckardt die Bedeutung politischen Muts und wies auf die Verantwortung demokratischer Institutionen hin, das Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen.

Grünen-Politikerin plädiert für AfD-Verbotsverfahren

Katrin Göring-Eckardt (Grüne) spricht sich klar für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aus. Laut ihrer Aussage im Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ der Funke-Mediengruppe vom Donnerstag gebe es „sehr viele Hinweise darauf, dass diese Partei als Ganzes nicht verfassungsgemäß agiere“. Darüber dürfe man nicht hinwegsehen, „auch wenn das ‘blöd aussehen‘ könnte, weil die AfD ‘irgendwie Konkurrenz‘ zu demokratischen Parteien sei“. Aus Sicht von Göring-Eckardt müsse man „dieses Verfahren anstrengen und dann entscheidet das Verfassungsgericht“, so das Zitat gegenüber der Funke-Mediengruppe.

Mut zum politischen Risiko

In dem Gespräch unterstreicht die frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, dass ein solches Vorgehen Mut verlange: „Ein Verbotsverfahren erfordere ‘ein bisschen Mut, politischen Mut, weil es eben sein kann, dass es schief geht‘.“ Besonders problematisch sei, dass die AfD derzeit versuche, „nicht so aufzufallen“. Doch wenn sie Abgeordneten wie dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner zuhöre, merke sie: „Dann weiß ich, das ist irgendwie in jedem zweiten Satz eine Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Ein Verbotsverfahren sei, so Göring-Eckardt, „Teil des Verfassungsschutzes“. Man dürfe „eine Partei nicht agieren lassen, ‘von der wir wissen, dass sie immer wieder darauf hinweist, dass sie das System – und damit ist die freiheitliche Demokratie gemeint – erstmal aushöhlen wollen und dann stürzen‘.“ Ihre Sorge sei, „dass ‘wir in wenigen Jahren in Westdeutschland eine ähnliche Situation haben‘ wie im Osten“. Daher sei es wichtig, genau hinzuschauen: „Weil jetzt können wir noch was drehen“, betont Göring-Eckardt gegenüber der Funke-Mediengruppe.

Verfassungsrechtlicher Rahmen und aktuelle Umfragewerte

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Entsprechend einem Bundesgesetz können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen Antrag auf ein Verbotsverfahren stellen.

Eine aktuelle Umfrage des Instituts Forsa sieht die AfD mit 26 Prozent als stärkste politische Kraft in Deutschland, gefolgt von der Union mit 25 Prozent.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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